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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4


Chronologisch Thread 
  • From: kp <info AT pater.net>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 13:22:27 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Sorry, war ein falsches Beispiel

Dann nimm diese:


6899214 CAPTOPRIL AL 25 50 11,4 11,88 -0,48
=4%
6883354 CAPTOPRIL 25 HEUMANN 100 12,09 12,9 -0,81
=6,3%

Gerne suche ich dir auch noch andere raus.

Gruß
Kpa


Am 10.04.2012 13:07, schrieb HappyBuddha:
kp. schrieb:
6899237 CAPTOPRIL AL 50 30 11,8 11,9
/*Wie kommt dieses Präparat dazu, zuzahlungsfrei zu sein??*/
Der Preis variiert doch nicht mal 1% zum Festbetrag?

Laut meiner Arzneimitteldatenbank sind für die 30er Packung Zuzahlungen in Höhe von 5,00 Euro pro Packung zu leisten. Das Medikament fällt also nicht unter die 30%-Regelung.

Es wird sich dabei höchstwahrscheinlich um ein Rabattvertragsmedikament handeln, für das die Krankenkasse Preisnachlässe vom Hersteller bekommt. _Die Krankenkassen dürfen bei rabattierten Arzneimitteln auf die Zuzahlung verzichten, unabhängig von der gesetzlichen 30%-Regelung_. Was die Kasse nun an Rabatt vom Hersteller bekommt, können wir ja nicht nachprüfen, aber es scheint soviel zu sein, dass die Kasse auf Zuzahlungen verzichtet.



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