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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4


Chronologisch Thread 
  • From: HappyBuddha <HappyBuddha AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 11:07:06 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


kp. schrieb:
6899237 CAPTOPRIL AL 50 30 11,8 11,9
/*Wie kommt dieses Präparat dazu, zuzahlungsfrei zu sein??*/
Der Preis variiert doch nicht mal 1% zum Festbetrag?

Laut meiner Arzneimitteldatenbank sind für die 30er Packung Zuzahlungen in Höhe von 5,00 Euro pro Packung zu leisten. Das Medikament fällt also nicht unter die 30%-Regelung.

Es wird sich dabei höchstwahrscheinlich um ein Rabattvertragsmedikament handeln, für das die Krankenkasse Preisnachlässe vom Hersteller bekommt. _Die Krankenkassen dürfen bei rabattierten Arzneimitteln auf die Zuzahlung verzichten, unabhängig von der gesetzlichen 30%-Regelung_. Was die Kasse nun an Rabatt vom Hersteller bekommt, können wir ja nicht nachprüfen, aber es scheint soviel zu sein, dass die Kasse auf Zuzahlungen verzichtet.




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