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Betreff: AG Gesundheit
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- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4
- Date: Tue, 10 Apr 2012 11:07:06 +0000
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kp. schrieb:
6899237 CAPTOPRIL AL 50 30 11,8 11,9
/*Wie kommt dieses Präparat dazu, zuzahlungsfrei zu sein??*/
Der Preis variiert doch nicht mal 1% zum Festbetrag?
Laut meiner Arzneimitteldatenbank sind für die 30er Packung Zuzahlungen in Höhe von 5,00 Euro pro Packung zu leisten. Das Medikament fällt also nicht unter die 30%-Regelung.
Es wird sich dabei höchstwahrscheinlich um ein Rabattvertragsmedikament handeln, für das die Krankenkasse Preisnachlässe vom Hersteller bekommt. _Die Krankenkassen dürfen bei rabattierten Arzneimitteln auf die Zuzahlung verzichten, unabhängig von der gesetzlichen 30%-Regelung_. Was die Kasse nun an Rabatt vom Hersteller bekommt, können wir ja nicht nachprüfen, aber es scheint soviel zu sein, dass die Kasse auf Zuzahlungen verzichtet.
- [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4, kp, 10.04.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4, HappyBuddha, 10.04.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4, Thomas Luft, 10.04.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4, kp, 10.04.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4, Thomas Luft, 10.04.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Könnte geändert werden: SGB V § 31 Abs. 3 Satz 4, kp, 10.04.2012
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