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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Zuzahlung bei rabattierten Medikamenten?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Zuzahlung bei rabattierten Medikamenten?


Chronologisch Thread 
  • From: kp <info AT pater.net>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Zuzahlung bei rabattierten Medikamenten?
  • Date: Sat, 21 Jan 2012 19:27:24 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>



Am 21.01.2012 18:11, schrieb mb:
> Beides ist richtig (siehe Bürokratiewahnsinn)
>
> Der GKV-Spitzenverband kann Arzneimittel von der Zuzahlung freistellen,
> wenn Einsparungen von mehr als 30% bestehen. Die Liste der befreiten
> Medikamente umfasst 501 Seiten:
> https://www.gkv-spitzenverband.de/Zuzahlungsbefreite_Arznei_Vertrag.gkvnet
Das ist so nicht richtig. Es gibt Medikamente, deren
"Apotheken-Abgabepreis" genau im Festbetrag liegen und somit 0%
darunter. Da das Gesetz den "Apotheken-Einkaufspreis" als Rechengröße
verwendet, der ja in etwa 8,20€ + 3% vom AEK darunter liegt, wird klar,
dass bei den "billigen"-Festbetragspräparaten dieser Regel praktisch
immer gilt, aber zu erheblichen Mehrkosten (Verzicht auf 5€
Selbstbeteiligung) bei der GKV führt.

>
> Stehen Medikamente nicht auf der Liste kann die Krankenkasse trotzdem die
> Zuzahlung um 50% vermindern oder aufheben - alles klar?
Aber nur, wenn es sich um Medikamente im Rahmen eines "Rabattvertrags"
handelt.

Gruß
kp





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