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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Zuzahlung bei rabattierten Medikamenten?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Zuzahlung bei rabattierten Medikamenten?


Chronologisch Thread 
  • From: kp <info AT pater.net>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Zuzahlung bei rabattierten Medikamenten?
  • Date: Sat, 21 Jan 2012 19:20:43 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Benny,


Am 21.01.2012 18:13, schrieb HappyBuddha:
>
> Der Arzt hat Recht. Eine Rabattvertragsregelung besagt nur, dass die
> Krankenkasse das Medikament "billiger" vom Hersteller bekommt, eine
> Zuzahlungsbefreiung ist damit nicht automatisch verbunden.
>
> Ein Medikament ist nur dann für jeden zuzahlungsfrei, wenn der
> Apothekenverkaufspreis / Abgabepreis 30% oder mehr unter dem
> Festbetrag (also dem, was die Kassen maximal für diesen Wirkstoff
> bezahlen) liegt.
Das Gesetz beschreibt eben nicht den "Apotheken-Abgabepreis" sondern den
"Apotheken-Einkaufspreis = Hersteller-Abgabepreis".
Ganz genau genommen ist auch dieser Begriff faktisch falsch, da zur
Berechnung der "Großhandels-Abgabepreis" verwendet wird 8-)

Daneben hat diese Regelung nichts mit den Rabattverträgen zu tun und
gilt auch für nicht "rabattierte" AM.


Gruß
kp





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