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Betreff: AG Gesundheit
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Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 59
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- From: "DGV Birgit Schmidmeier " <bs AT deutsche-gesundheits-versicherung.de>
- To: <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 59
- Date: Wed, 14 Dec 2011 21:12:14 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
Hallo JoeJoe,
du schreibst: " Allerdings haben wir da noch das Problem mit den Rentnern.
Die Beiträge der GKV sinken im Rentenalter deshalb, weil auch die Bezüge
deutlich sinken. Das tun sie in der Regel auch bei privat Versicherten. Kommt
daher ein privat Versicherter in die Situation, dass sein Tarif seine
finanziellen Möglichkeiten übersteigt, so kommt das Sozialamt für die AOK
Beiträge auf und versichert ihn dort, so er keinerlei Mittel mehr hat. Damit
springt wieder die Solidargemeinschaft ein, in die der Versicherte vorher
nichts eingezahlt hat. Auch nicht gerade so glücklich."
Das mit der AOK stimmt so nicht. Bei PKV-Versicherten reduziert sich mit 60
der Beitrag, da der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % entfällt und dann
nochmal bei Eintritt ins Rentenalter, wenn man die
Krankentagegeldversicherung beendet. Richtig ist, dass ansonsten der Beitrag
zur PKV gleich bleibt, während er bei einem GKV-Versicherten sinkt, da der
Beitrag nicht mehr vom Einkommen sondern von der Rente berechnet wird. Da
geht die Schere bei den PKV-Versicherten zwischen Rente und PKV-Beitrag oft
deutlich auseinander.
Wem das zu teuer wird, der kann auf andere PKV-Tarife umsteigen. In die GKV
kommt er jedoch NICHT mehr! Auch nicht, wenn er seine Beiträge gar nicht mehr
zahlen kann! Wenn er gar nicht mehr zahlt wird er nach 14 Monaten in den
Basistarif zwangsumgestellt (was seinen Beitrag inkl. PPV auf ca. 600 €
anhebt). Weist er Bedürftigkeit nach (Grundsicherung), dann reduziert die PKV
den Beitrag um die Hälfte. Kann er ihn immer noch nicht zahlen, wird dieser
Rest - nach einem aktuellen BGH-Urteil - jetzt endlich vom Träger der
Grundsicherung übernommen. Wer trägt die Grundsicherung? Meines Wissens der
Staat aus Steuergeldern. Steuern hat auch ein PKV-Versicherter gezahlt.
Insofern belastet er keine Solidargemeinschaft, in die er nicht vorher
eingezahlt hat.
Herzliche Grüße und viel Gesundheit -
Birgit Schmidmeier
www.deutsche-gesundheits-versicherung.de
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 59, DGV Birgit Schmidmeier , 14.12.2011
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 59, Jens Braun, 14.12.2011
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