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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Kostensteigerung im Gesundheitswesen?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Kostensteigerung im Gesundheitswesen?


Chronologisch Thread 
  • From: "Guido Heymann" <guido AT drheymann.de>
  • To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Kostensteigerung im Gesundheitswesen?
  • Date: Wed, 17 Aug 2011 13:19:45 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>


From: syna Sent: Wednesday, August 17, 2011 2:17 AM
...Dabei wird dann gerne auf die demographische
Entwicklung hingewiesen, auf die höheren Kosten der Medizingeräte. Hmmm
... in anderen technischen Bereichen, z.B. bei Medien oder Computern, da
sinken die Preise ständig. Warum nicht auch bei Medizingeräten?
...Der wiederum wird auch wieder durch die mysteriöse
"Medizinproduktegesetz-Zulassung" gerechtfertigt.
...Vor einigen Jahren wurde entdeckt, daß die Beimischung geringer
Mengen bestimmter Stickoxide zum Beatmungsgas insbesondere bei
Frühgeborenen das Risiko bestimmter Komplikationen während der
Inkubation beträchtlich senkt.


Auch von meiner Seite sehr viel Zustimmung.
Leider wurde im Rahmen der europäischen Angleichung auch einiges im MPG geändert, was absolut nicht sinnvoll ist:
Z.B. die EWGRL 42/93 (Celex 31993L0042), in der es heisst: Medical devices are defined as articles which are intended to be used for medical purpose.
The medical purpose is assigned to product by the manufacturer."
(vgl. MPG §3 Abs. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mpg/gesamt.pdf)
Also - der Hersteller bestimmt, was ein MP ist!
Damit ist einerseits der Hersteller nach §§5 und 6 MPG auch der Verantwortliche für Fehlfunktion, allerdings kann er dann auch einen Monitor am Sono als MP deklarieren und entspr. höhere Preise verlangen, selbst, wenn er es nachweislich nicht getestet hat.

Deutsche Gerichte haben in vielen Fällen diese enge Sicht bereits ausgehebelt:
- Brustimplantate (ggf. auch Kosmetikartikel)
- Personenwaagen
- Sonnenmilch
- Kondome
- Trainingsgeräte mit Pulsmesser
Es bedarf jedoch in jedem Einzelfall einer Klage!
Dieser (europaweite) Unfug gehört in die Schranken gewiesen.

Im Falle des Stickoxids (NO) liegt der Fall jedoch nicht so einfach, da hier auch das AMG betroffen ist.
Hier musste auf jeden Fall:
- die Anwendung im Rahmen einer Studie angezeigt werden
- eine Konformitätserklärung und nach AMG geforderte Erklärungen abgegeben werden.

Guido [MaHe Berlin]




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