Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Verachtung der Intimsphäre Minderjähriger

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Verachtung der Intimsphäre Minderjähriger


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Verachtung der Intimsphäre Minderjähriger
  • Date: Sun, 09 Jan 2011 16:25:01 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Am 09.01.2011 15:23:22 schrieb Sebastian Nerz (evtl. zitierend!):

schrieb Sebastian Nerz:
> Am 08.01.2011 21:51, schrieb Privacy:
>> Hallo,
>>
>> unglaublich wie mit den persönlichkeitsrechten von Minderjährigen
>> umgegangen wird:
>>
>> http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Nackt_vor_dem_Schularzt/articleid-2656794
>>
>> Klar ist:
>> 1. Auch eine "Fleichbeschau" durch den Schularzt ist eine Körperverletzung.
>
> DAFÜR hätte ich gerne eine fundierte rechtliche Begründung. Man mag von
> einer Zwangsuntersuchung halten was man will, aber den Vorwurf eine
> Straftaten zu begehen, sollte man doch bitte begründen.

Ob die Körperverletzung strafbar ist, steht dahin. Beim Arzt ist sogar
das "Unterlassen" u.U. eine strafbare Körperverletzung (unechtes
Unterlassungsdelikt). Ärztliches "Untätigsein" wird nämlich nicht als
"unterlassene Hilfeleistung" sondern als Köperverletzungsdelikt bestraft
(Quelle: Ulsenheimer, Klaus: Arztstrafrecht in der Praxis Aflage 3. ab
Seite 48)

>
> Über den Sinn und Umfang einer ärztlichen Untersuchung können wir uns
> sehr gerne unterhalten, aber doch bitte auf einer Ebene oberhalb der
> BILD-Zeitung.

Gerne
>
>> 2. Soweit Kinder und Jugendliche im Stande sind, die folgen ärztlicher
>> Eingriffe zu beurteilen, ist IHRE Einwilligung erheblich. Die
>> Einwilligung ist hier nicht an die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen
>> gekoppelt, sondern allein an den natürlichen Willen.
>
> Die Blickuntersuchung kann vom Kind verweigert werden.
>
>> => d.h. ein Arzt der dies nicht beachtet macht sich der Körperverletzung
>> strafbar. Die Strafanzeige kann durch die Eltern erfolgen - oder den
>
> Auch hier hätte ich gerne eine fundierte Begründung. Ärztliche
> Behandlungen ohne (gegebenenfalls konkludente) Zustimmung des Patienten
> können eine Körpeverletzung sein (nicht sind zwangsläufig) wenn dabei IN
> den Körper des Patienten eingedrungen wird…

Wo hast Du denn das her?



Ansonsten setzt
> Körperverletzung immer eine körperliche Misshandlung oder
> Gesundheitsschädigung voraus, vgl. §223ff StGB.
>
> Aber ich warte gespannt auf deine Begründung.

Siehe oben und aus dem Masterkurs Medizinrecht.

Gruß

Privacy
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.11 (MingW32)

iEYEARECAAYFAk0p000ACgkQBZ7mT4VqzYuSRQCfXWUU5pcyCZ6wS0I7Hkn8OpA/
h68AoLfdpd3iVsHLYodW2E7F9f2Y6Wkm
=W2K3
-----END PGP SIGNATURE-----




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang