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[AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
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- Subject: [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
- Date: Wed, 16 May 2018 11:01:13 +0200
Hallo Arne, noch eine kurze Frage: wenn A eine Forderung gegen B abschreiben muß oder B einen
Schuldenerlaß gewährt, wird A' Nettogeldvermögen gemindert, B's
NGV vermehrt. Wie erfaßt Du dies mit Deiner Definition von Einnahmen
("Zugänge von Forderungen") und Ausgaben ("Abgänge von
Verbindlichkeiten"), die nicht der üblichen entspricht? Übliche Definition: Einnahmen mehren, Ausgaben mindern das
Nettogeldvermögen (siehe Auszug aus Wöhe: Einführung in die
allg. BWL, Link unten). Daher entsteht im obigen Beispiel nach konventioneller
Sichtweise eine Ausgabe für A, eine Einnahme für B. Grüße Wolfgang Konventionelle Definition von Einnahmen/Ausgaben (mit
Beispielen): https://www.dropbox.com/s/kv86spq3kz3605a/W%C3%B6he%20-%20Grundbegriffe%20d.%20Rechnungswesens.pdf?dl=0
Am 16.05.2018 um 00:08 schrieb Arne
Pfeilsticker:
Definition Einnahmen =: Zugang an Forderungen (= Ansprüche auf Geld) in einer Periode. In einem Unternehmen sind das z.B. die Forderungen aus den
gestellten Rechnungen. Eine Zusage einer Subvention wäre auch
eine Einnahme. Beim Staat wären es z.B. Steuer- oder
Gebührenbescheide.
Die Bestandsgröße zu den Einnahmen sind die Forderungen.
Wenn eine Forderung vom Schuldner bezahlt wird, dann haben
wir eine Einzahlung und die Forderung verschwindet aufgrund
von Erfüllung.
Die Bestandsgröße zu den Einzahlungen und Auszahlungen sind
die Zahlungsmittel (= Bargeld + Sichteinlagen).
Definition Ausgaben =: Zugang an
Verbindlichkeiten (= Verpflichtungen Geld zu zahlen) in einer
Periode.
In einem Unternehmen sind das z.B. die Verbindlichkeiten
aus den Eingangsrechnungen. Der Eingang eines Steuerbescheids
wäre auch eine Ausgabe.
Die Bestandsgröße zu den Ausgaben sind die
Verbindlichkeiten.
Wenn die Verbindlichkeit bezahlt wird, dann haben wir eine
Auszahlung und die Verbindlichkeit verschwindet aufgrund von
Erfüllung.
Ganz wichtig: Die unterschiedlichen Ebenen
unterscheiden sich qualitativ und dürfen nicht miteinander
verwechselt werden. D.h. Einzahlungen sind keine
Teilmenge der Einnahmen, sondern die Erfüllung der Einnahmen.
Nur wertmäßig gibt es z.B. einnahmengleiche Einzahlungen, das
sind die überlappenden Teile der Balken Einnahmen und
Einzahlungen.
Nach herrschender Lehre: Definition Bruttogeldvermögen := Forderungen + Liquide Mittel zu einem bestimmten Stichtag. Definition Nettogeldvermögen := Forderungen -
Verbindlichkeiten + Liquide Mittel zu einem bestimmten
Stichtag.
Nach meiner Geldtheorie schlage ich einen etwas weiteren
Geldvermögensbegriff vor, der alle Ansprüche auf Geld umfasst.
Dabei sollten in der Bilanz diese Ansprüche auf Geld zum
Barwert bilanziert werden. Aber nicht nur die
Tilgungsforderungen, sondern z.B. auch die Zinsforderungen.
MD2 würde dabei dem herrschenden Geldvermögensbegriff
entsprechen.
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- [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 14.05.2018
- Re: [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldwirtschaft, moneymind, 15.05.2018
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie, Moneymind, 16.05.2018
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