Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

[AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie


Chronologisch Thread 
  • From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: AG Geldordnung Piraten <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
  • Date: Wed, 16 May 2018 11:01:13 +0200


Hallo Arne,

noch eine kurze Frage:

wenn A eine Forderung gegen B abschreiben muß oder B einen Schuldenerlaß gewährt,  wird A' Nettogeldvermögen gemindert, B's NGV vermehrt.  

Wie erfaßt Du dies mit Deiner Definition von Einnahmen ("Zugänge von Forderungen") und Ausgaben ("Abgänge von Verbindlichkeiten"), die nicht der üblichen entspricht?

Übliche Definition:  Einnahmen mehren, Ausgaben mindern das Nettogeldvermögen (siehe Auszug aus Wöhe: Einführung in die allg. BWL, Link unten). 

Daher entsteht im obigen Beispiel nach konventioneller Sichtweise eine Ausgabe für A, eine Einnahme für B. 

Grüße

Wolfgang

Konventionelle Definition von Einnahmen/Ausgaben (mit Beispielen):

https://www.dropbox.com/s/kv86spq3kz3605a/W%C3%B6he%20-%20Grundbegriffe%20d.%20Rechnungswesens.pdf?dl=0



Am 16.05.2018 um 00:08 schrieb Arne Pfeilsticker:

Am 15.05.2018 um 20:15 schrieb Moneymind <moneymind AT gmx.de>:


Hallo Arne,

sehr schön - nur zwei kurze Fragen dazu: 

  • was genau verstehst Du unter "Einnahmen" (und "Ausgaben")?
Definition Einnahmen =: Zugang an Forderungen (= Ansprüche auf Geld) in einer Periode. 
In einem Unternehmen sind das z.B. die Forderungen aus den gestellten Rechnungen. Eine Zusage einer Subvention wäre auch eine Einnahme. Beim Staat wären es z.B. Steuer- oder Gebührenbescheide. 
Die Bestandsgröße zu den Einnahmen sind die Forderungen.

Wenn eine Forderung vom Schuldner bezahlt wird, dann haben wir eine Einzahlung und die Forderung verschwindet aufgrund von Erfüllung.

Die Bestandsgröße zu den Einzahlungen und Auszahlungen sind die Zahlungsmittel (= Bargeld + Sichteinlagen).

Definition Ausgaben =: Zugang an Verbindlichkeiten (= Verpflichtungen Geld zu zahlen) in einer Periode.
In einem Unternehmen sind das z.B. die Verbindlichkeiten aus den Eingangsrechnungen. Der Eingang eines Steuerbescheids wäre auch eine Ausgabe.
Die Bestandsgröße zu den Ausgaben sind die Verbindlichkeiten.

Wenn die Verbindlichkeit bezahlt wird, dann haben wir eine Auszahlung und die Verbindlichkeit verschwindet aufgrund von Erfüllung.

Ganz wichtig: Die unterschiedlichen Ebenen unterscheiden sich qualitativ und dürfen nicht miteinander verwechselt werden. D.h. Einzahlungen sind keine Teilmenge der Einnahmen, sondern die Erfüllung der Einnahmen. Nur wertmäßig gibt es z.B. einnahmengleiche Einzahlungen, das sind die überlappenden Teile der Balken Einnahmen und Einzahlungen.

  • was genau verstehst Du unter "Geldvermögen" (Definition)?
Nach herrschender Lehre:
Definition Bruttogeldvermögen := Forderungen + Liquide Mittel zu einem bestimmten Stichtag.
Definition Nettogeldvermögen := Forderungen - Verbindlichkeiten + Liquide Mittel zu einem bestimmten Stichtag.

Nach meiner Geldtheorie schlage ich einen etwas weiteren Geldvermögensbegriff vor, der alle Ansprüche auf Geld umfasst. Dabei sollten in der Bilanz diese Ansprüche auf Geld zum Barwert bilanziert werden. Aber nicht nur die Tilgungsforderungen, sondern z.B. auch die Zinsforderungen.

 MD2 würde dabei dem herrschenden Geldvermögensbegriff entsprechen.



Danke & Gruß
Wolfgang







Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang