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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie

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[AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie


Chronologisch Thread 
  • From: Moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: AG Geldordnung Piraten <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] Fwd: Re: Rechtliche Fundamente der Geldordnung & saldenmechanisch fundierte Konjunkturtheorie
  • Date: Mon, 14 May 2018 23:12:19 +0200


Hallo Arne,

vielen Dank für Deine Anmerkungen, denen ich zustimmen kann und bei denen ich keinen Gegensatz zu unserer Sicht der Dinge entdecken kann - mit einer Ausnahme, die sich aber leicht empirisch klären läßt (s.u.), sodaß wir auch da Konsens haben sollten. 


Am 14.05.2018 um 11:59 schrieb Arne Pfeilsticker:
Hallo Wolfgang, 
ich kam jetzt erst dazu mir dein Vortrag und Präsentation anzusehen. Im Kern arbeiten wir auf der gleichen „Baustelle“, aber mit zum Teil unterschiedlichen Sichtweisen auf die Steine, die wir versuchen zu einem Ganzen zusammenzufügen.


Am 17.04.2018 um 16:56 schrieb moneymind <moneymind AT gmx.de>:

Hallo zusammen,

vielleicht interessant für einige von Euch: der erste Vortrag unseres Seminars an der BI Norwegian Business School in Oslo ist online:

https://www.youtube.com/watch?v=s_dVqEqsFPk&list=PLyRk2yIHSNKl68kve8CufAgNc5cCOvKiy

4 weitere (Nicolas Hofer, Thomas Weiss, Johannes Schmidt, Geoff Hodgson) werden wir in den nächsten Wochen nach und nach online stellen.

Der erste Teil des Vortrags wird Euch im wesentlichen vertraut sein, auch durch Arnes unermüdliche Hinweise auf die Rechtsnatur von Kredit und Geld. Im Mittelpunkt steht hier die finanzielle Forderung (Buchung & Gegenbuchung) und die Herausarbeitung ihrer grundlegenden Rechtsnatur (bei Arne kommt u.E. der Blick auf die Desamtstruktur des westl.-europäischen Rechtssystems: Privatrecht, ÖffRecht, Verfassungsrecht, etwas zu kurz).

Neu für Euch wird dort bestenfalls der dialektische _Konflikt_ zwischen von Staat (ÖffRecht) und Markt (Privatrecht) sein, die historisch zum Hin-und Herschwingen des Systems zwischen dem zentralistischen Staats- und dem dezentralisierten Marktpol (incl. demokratisierten Herrschaftsformen) geführt hat (wir befinden uns derzeit wieder in einem Rückschwingen des Pendels zur Staats/Zentralisierungs-Seite, inclusive einer "demokratischen Rezession" - seit 2005 geht die Zahl der Demokratien weltweit wieder zurück.
Was dir hier als Gegensatz erscheint, ist aus meiner Sicht nicht wirklich so gegensätzlich:
So ist es, es ist nur in bestimmter Hinsicht gegensätzlich.  In anderer Hinsicht gibt es auch Gemeinsamkeiten, von denen Du eine benennst: 
Die Vertrags- bzw. Regelbildung im Privatrecht findet zum einen im rechtlichen Kontext einer Vertragsart statt. Z.B. für Mietverträge besteht ein anderer Vertragsspielraum als für Verträge beim Kauf von Möbel. Zum anderen werden innerhalb dieses rechtlichen Rahmens die Verträge zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt; das ist die sog. Vertragsfreiheit. Im öffentlichen Recht findet die Regelbildung auf gesellschaftlicher Ebene im Rahmen der Gesetzgebung statt. Danach sollten sich alle - auch der Staat - an die beschlossenen Gesetze halten.

Wenn aber die Verträge bzw. Gesetze beschlossen und verkündet sind, - dann ist in beiden Fällen Schluss mit lustig: Der Gläubiger kann fordern und der Schuldner muss leisten. - Gegebenenfalls kann der Gläubiger seine Forderungen mit der Macht des Staates durchsetzen. Und genau das könnte man als Zwang bezeichnen, aber dieser Zwang gilt für das private und öffentliche Recht gleicher maßen.
So ist es.   Daß auch Gemeinsamkeiten existieren, heißt aber nicht, daß es nicht auch Unterschiede gibt.  Für klare Wahrnehmung müssen wir beides sehen: die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede.  Die Frage ist also nicht:  gibt es einen Gegensatz oder nicht? Sondern:  in Bezug worauf gibt es Gegensätze, in Bezug worauf gibt es Gemeinsamkeiten?  Fragen wir so, lernen wir dazu und kommen weiter.  
Auch kann man die Vertragsfreiheit als „Freiheit“ bezeichnen, wenn man den Kontext ausblendet. Insbesondere bei Arbeitsverträgen haben die Wenigsten die Möglichkeit wirklich „frei“ zu handeln, weil sie auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Und selbst beim Kaufverträgen wird die Vertragsfreiheit durch intensive Werbung oft zur Farce. 
So ist es.  Die "Freiheit" ist eine formelle, abstrakte, die real und konkret so nicht existiert, was ich Dir ja auch mehrfach so gesagt habe.  Nicht nur sind die Wahlmöglichkeiten oft sehr eingeschränkt, es gibt auch jede Menge Zwänge:  Wettbewerb auf Käufermärkten z.B., von denen man als Käufer profitiert, als Verkäufer dagegen als Zwang erlebt, etc.   Machtprozesse sind auch Teil jeder Preisbildung, weswegen Stützel eine Machttheorie von Preis und Wert entworfen hat, die wir im wesentlichen teilen. 
Für mich ist die sog. Vertragsfreiheit in hohem Maße ein ideologischer Marketingbegriff, weil er eine Mischung aus Freiheit und die Macht des Stärkeren ist 
So ist es.  Mit der Gleichheit ist es nicht anders, Stichwort: Dialektik der Gleichheit.  
und nicht aus Freiheit und Verantwortung besteht.
Was genau wäre das Deiner Vorstellung nach (Beispiele)? Freiheit für wen, wovon und wozu? 
Es gibt nichts unfreieres als der sog. freie Markt, weil hier permanent die wirtschaftlich Stärkeren die Schwächeren über den Tisch zu ziehen und an rechtliche Ketten zu legen. 
So ist es.  Deswegen gibt es z.B. Arbeitsrecht, das die Vertragsfreiheit einschränkt.  
Die fortschreitende Machtkonzentration in der Wirtschaft sehe ich als eine Bestätigung. 
So ist es. 
Und interessanter Weise schwindet mit dieser Konzentration die Dezentralisierung und Unternehmen selbst ins noch stärker als staatliche Institutionen zentralistische Gebilde.
Ich verstehe nicht ganz, was du mit diesem Satz meinst. 

Ein Kernproblem, das wir hier sehen, ist:  qua Unternehmenskonzentration bilden sich transnationale Konzerne, die keine einheitliche Rechtsperson sind, sondern aus unterschiedlichen juristischen Personen in unterschiedlichen nationalen Jurisdiktionen bestehen.   Die Konzerne werden aber zentral organisiert und geleitet, und erlangen Macht über v.a. kleinere Nationalstaaten, die sie in Standortkonkurrenz zueinander bringen.   Die Kooperation unterschiedlicher Nationen gegen diese Konzerne wird durch Konkurrenzparadoxa sehr erschwert.   Dem beikommen könnte man nur durch größere staatliche Einheiten - einer der wichtigsten Gründe dafür, daß wir europäische Bundesstaatlichkeit brauchen. 

        
Die Teile II und III werden ggf. für Euch neue Aspekte eröffnen.

In Teil II geht es um um die unterschiedliche Qualität staatlicher Institutionen weltweit und innerhalb Europas/der Eurozone: unpersönlich-bürokratisch ("rational") funktionierende vs. nepotistisch, klientelistisch, "korrupt" funktionierende neopatrimoniale und schwache Staaten.

Teil III zeigt den grundlegenden _Konflikt_ zwischen dem "Prinzip Recht" (per staatl. Autorität per Gewaltmonopol durchgesetzt) und dem "Prinzip Verwandtschaft/Freundschaft" vs. "Fremde", nach dem Menschen "von Natur aus" handeln, wenn staatliche Institutionen nicht existent oder schwach sind (Stammesgesellschaften - da kommen wir historisch ja alle her - und weak states).

Das Prinzip Recht beurteilt Menschen unpersönlich-bürokratisch nach ihrer Leistung, das Prinzip Verwandtschaft/Freundschaft danach, wer wen wie gut kennt und daher loyal mit wem handelt. Hier haben wir einige begriffliche Grundkonzepte und Anschlußfähigkeit zum Thema: historische und vergleichende "Entwicklung von Familienstrukturen" geschaffen - damit können wir dann Themen wie demographische Entwicklungen (von extrem hohen Kinderzahlen im 19. Jahrhundert zu extrem niedrigen heute), Familienzerfall, Geschlechtsrollenaufhebung etc. historisch vergleichend und rational angehen. Demographie war ursprünglich Teil der politischen Ökonomie, heute ist das nicht mehr der Fall, was die Klarheit des Blicks doch sehr trübt.

Der zweite Vortrag von Nicolas Hofer, den wir bald online stellen werden, wird genauer auf buchhalterische Kategorien eingehen und - BWL-standardmäßig und mit Stützel - 2 Salden (Nettovermögen, Nettofinanzvermögen) und 3 Arten von Vermögensflüssen unterscheiden:

- Zahlungsmittelflüsse (Einzahlungen/Auszahlungen)
- Nettogeldvermögensflüsse (Einnahmen/Ausgaben)
m.E. nicht ganz korrekt: Einnahmen - Ausgaben ist der Zugang an Forderungen (z.B. gestellte Rechnungen) bzw. Zugang an Verbindlichkeiten (z.B. Eingangsrechnungen) in einer Periode. Der Saldo nennt sich Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss.
  • Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + sonstige Forderungen - Verbindlichkeiten (wird in der VGR manchmal auch Nettogeldvermögen oder Nettoposition genannt)
  • Einnahmen mehren, Ausgaben mindern das Geldvermögen.
  • Einnahmen-/Ausgabenüberschuss = Geldvermögensänderung/Periode. 
  • Geldvermögen wird in der VGR auch Nettogeldvermögen oder Nettoposition genannt.
  • Einzahlungen und Auszahlungen mehren oder mindern den Zahlungsmittelbestand.

Siehe dazu den Auszug aus Wöhe: Einführung in die allg. BWL, Abschnitt "Grundlagen des Rechnungswesens" (anbei, oder über diesen Link: https://www.dropbox.com/s/kv86spq3kz3605a/W%C3%B6he%20-%20Grundbegriffe%20d.%20Rechnungswesens.pdf?dl=0 ).

Eine Zahlung ist auch ein Geldvermögensfluss, aber eine Zahlung ist nicht notwendigerweise eine Einnahme bzw. Ausgabe.

Eine Zahlung, die keine Einnahme darstellt, ist auch kein Geldvermögensstrom, sondern lediglich ein Zahlungsmittelstrom, da sie ja das Geldvermögen der Beteiligten nicht ändert. 

Beweis:   A erfüllt eine Verbindlichkeit über 3 000 € gegenüber B aus einem Warenkauf auf Rechnung. 

A:
aktiv................................................................passiv
- Zahlungsmittel 3 000 € ............................. - Verbindlichkeit ggü. B 3 000 €
  • Zahlungsmittelbestand um 3 000 € vermindert, also: Auszahlung.
  • Geldvermögen unverändert, da sich Zahlungsmittel, aber auch Verbindlichkeiten vermindert haben, also der Saldo "Zahlungsmittelbestand + sonstige Forderungen - Verbindlichkeiten" unverändert blieb. Also: keine Ausgabe.
  • Ergebnis: Auszahlung (Zahlungsmittelzustrom), aber keine Ausgabe (kein Geldvermögenszustrom).


B:

aktiv................................................................passiv

+ 3 000 € Zahlungsmittel

- 3 000 € Forderung ggü. A

  • Zahlungsmittelbestand um 3 000 € gemehrt, also: Einzahlung.
  • Geldvermögen blieb unverändert, da der Zahlungsmittelbestand gemehrt, die Forderungen aber um denselben Betrag gemindert wurden.  Also: keine Einnahme.
  • Ergebnis: Einzahlung (Zahlungsmittelzustrom), aber keine Einnahme (kein Geldvermögenszustrom)

Es gibt

  • Einzahlungen, die gleichzeitig Einnahmen sind (z.B. Barverkauf von Waren über den Ladentisch)
  • Einzahlungen, die keine Einnahmen darstellen (Bsp. oben, oder z.B. Darlehensaufnahme)
  • Einnahmen, die keine Einzahlungen darstellen (z.B. Verkauf auf Ziel/Lieferantenkredit)
Weitere Beispiele im angehängten Kurztext aus Wöhe: EInführung in die Allg. BWL.

Wichtig, um im Makromodell die Integration von "Real"- und Geldsphäre präzise zu modellieren, ist der Warenkauf auf Kredit.  Dieser stellt für den Käufer sofort eine Ausgabe (Geldvermögensabstrom), für den Verkäufer sofort eine Einnahme (Geldvermögenszustrom) dar.  Aber nicht sofort eine Einzahlung (Verkäufer) bzw. Auszahlung (Käufer) - dies findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.   D.h. der Geldvermögensstrom (kein Zahlungsmittelstrom) findet sofort statt, der Zahlungsmittelstrom (kein Geldvermögensstrom) später. 

Interessant wird dies, wenn wir Transaktionen zwischen Banken und Nichtbanken betrachten, d.h. zwei verschiedenen Hierarchiestufen innerhalb des Finanzsystems.   Eine Darlehensvergabe, bei der eine Geschäftsbank dem Darlehensnehmer die Darlehenssumme nur gutschreibt, der Darlehensnehmer sich diese aber nicht in bar auszahlen läßt, ist für beide Teilnehmer geldvermögensneutral, aber für den Darlehensnehmer eine Einzahlung, für die Geschäftsbank aber keine Auszahlung.  

Wäre ein eigenes Thema. 

- Nettovermögensflüsse (Erträge/Aufwendungen)
Der Saldo von Erträgen - Aufwendungen nennt ich in der Rechnungslegung Gewinn bzw. Verlust.
Richtig -  machen wir auch so wie im BWL-Rechnungswesen üblich. 
  • Nettovermögen = Eigentum ("Sachvermögen") + Forderungen - Verbindlichkeiten
  • Ertrag:  Mehrung des Nettovermögens
  • Aufwendung: Minderung des Nettovermögens

Gewinn & Verlustrechnung:  Ermittlung des Saldos Erträge/Aufwendungen für das vergangene Geschäftsjahr.  

  • Gewinn ist nicht gleich Einnahmeüberschuss, sondern
  • Gewinn/Verlust = Sachvermögensänderung + Geldvermögensänderung / Jahr 

Was mir bei Dir bisher fehlt, ist (1) eine systematische Perspektive auf das Verhältnis zwischen Staaten (sogenanntes Völkerrecht, dem aber der echte Rechtscharakter fehlt.  Die europäischen Verträge, d.h. europäisches Primärrecht: EU-Vertrag (EUV) und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV), sind völkerrechtliche Verträge und keine echte Verfassung.   Die Durchsetzbarkeit ist hier nicht im selben Maß gegeben wie bei nationalem Recht, da es ungelöste Souveränitätskonflikte zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen gibt. 

Und (2) eine historische Perspektive auf die Entstehung von Staat, Privatrecht und Verfassungrecht (Republikanismus, Rechtsstaat, Demokratie).  Diese brauchen wir, um eine realistische Perspektive auf das Projekt "Europäische Union" zu bekommen.   Hierfür beziehen wir uns auf Fukuyamas vergleichende Globalgeschichte der Entstehung von Staat, Rule of Law and democratic accountability, sowie auf Jellineks Standardwerk "Allgemeine Staatslehre":  

Dies war Thema von Nicolas' paper.  

Grüße

Wolfgang


Viele Grüße
Arne

In Vortrag 3 wird Ex-AG-Mitglied Thomas Weiss mit Stützel (und auf saldenmechanischer Basis) klarstellen, daß es makroökonomisch auf der Ebene der Zahlungsmittelflüsse um Geld-/Liquiditäts- und Zinstheorie, auf der Ebene von Nettogeldvermögensflüssen um Leistungsbilanzen und Konjunkturtheorie und auf der Ebene von Nettovermögensflüssen um Gewinn/Verlustrechnung und BIP-Wachstum geht.

Thomas wird Stützels exzellente Konjunkturtheorie vorstellen, die den Streit zwischen Keynesianern ("Nachfragesteuerungsfreaks") und Antikeynesianern ("Austeritätsaposteln") überflüssig macht und beide Positionen - als nicht allgemein, sondern nur jeweils für unterschiedliche historische Sondersituationen innerhalb eines Konjunkturzyklus gültige - in einer allgemeinen Konjunkturtheorie aufhebt.

Über Kommentare, Fragen, Anmerkungen usw. freuen wir uns natürlich.

Grüße
moneymind

--
Wolfgang Theil
Co-Founder ANEP Economics e.V.
Weissdornweg 11
D-72116 Mössingen
Phone ++49 (0) 7473 370 601
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