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- From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
- To: AG AG-Geld <AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Korrespondenzbankbeziehungen
- Date: Tue, 26 Dec 2017 21:44:23 +0100
@ ukw
Deine Aussage: "Die Kundeneinlagen werden treuhänderisch von den Banken verwaltet." hat mich jetzt davon überzeugt, dass mein Versuch, Dir Besonderheiten der Korrespondenzbankbeziehungen zu erläutern, total daneben gegangen ist. Rechne es meiner fehlenden Fähigkeit zu, Sachverhalte allgemeinverständlich auch absoluten Laien näherzubringen. Ein gutes neues Jahr wünsche ich Dir und hoffe, dass Du auf jemanden triffst, der Dir das Geldsystem, Deiner Vorbildung angemessen, erklären kann. Ich bin damit überfordert. Rudi Müller Am 22.12.2017 um 15:02 schrieb ukw: Hallo Rudi,
ich schrieb, es ist wie mit dem TCP/IP
Protokol. Das heisst die Forderungsübertragung
(=Informationsübertragung) ist sicher.
Bei der Insolvenz einer Geschäftsbank sind die
Sichteinlagen der Kunden nicht Insolvenzmasse, sondern die
Einlagen der Gesellschafter/Anteilseigner. Es ist nicht
nachvollziehbar, dass ein Kundenauftrag "überweise Betrag XY
auf Auslandskonto AZ" während oder nach einer Insolvenz
nicht mehr durchführbar sein sollte. Eine Geschäftsbank
haftet nicht mit den Kundeneinlagen sondern für
die Kundeneinlagen. Die Kundeneinlagen werden treuhänderisch
von den Banken verwaltet.
Wenn die Bank mit den größten Nettoforderungen "Pech"
gehabt hat, und diese Formulierung (Pech gehabt) bedeutet,
dass eine Übertragung von Kundenforderungen nicht mehr
möglich ist, dann muss etwas unrechtmäßiges im Spiel sein
oder das Überweisungsverfahren der Geschäftsbanken ist
kriminell.
Sent: Thursday,
December 21, 2017 at 8:40 AM
From: "Rudolf Müller" <muellerrudolf AT on22.de> To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de Subject: Re: [AG-GOuFP] Korrespondenzbankbeziehungen Hallo ukw,
sorry, wenn ich dich etwas unsanft erden muss. Das TCP/IP Protokoll mit der gesicherten Übertragung von Daten hat mit dem Problem der Sicherheit, wie Carl-Ludwig Thiele es nennt, nichts zu tun. Die Übermittlung von Zahlungsinformationen wird weltweit über Swift abgewickelt. Swift beinhaltet sowohl die Übertragung wie auch die festgelegten Protokolle für einzelne Transaktionen. Swift wird sowohl von Zentralbanken wie auch von Geschäftsbanken im Korrespondenzbankgeschäft genutzt. Wenn Carl-Ludwig Thiele von Sicherheit spricht, meint er damit die Absicherung der Bankguthaben. Wenn Banken sich untereinander Kreditlinien einräumen, können Zahlungsvorgänge auch ohne jegliches Zentralbankgeld vorgenommen werden. Wird jedoch eine Bank insolvent, hat die Bank mit den größten Nettoforderungen Pech gehabt, da die Werte der insolventen Bank u. U. nicht mehr für einen Ausgleich ausreichen. Anders bei Benutzung von ZB-Geld. Hier werden die Forderungen auf ZB-Konten geführt, d.h. bei Insolvenz einer Bank bleiben die vorher getätigten Zahlungseingänge bestehen. Erst bei Insolvenz der ZB wären auch diese hinfällig. Beste Grüße Rudi Am 20.12.2017 um 10:06 schrieb ukw:
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- [AG-GOuFP] Korrespondenzbankbeziehungen, Rudolf Müller, 19.12.2017
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