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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Es werde Geld

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Re: [AG-GOuFP] Es werde Geld


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Es werde Geld
  • Date: Thu, 27 Oct 2016 21:40:48 +0200

Am 26.10.2016 um 14:46 schrieb ukw:
OK. Es geht mir einmal um die Erfassung der grundsätzlich verschiedenen Arten wie Geld entstehen kann.
Dann kann ich (für mich) feststellen, das es nur werthaltiges Geld gibt, egal auf welche der vierte Arten dieses Geld entstanden ist, es ist werthaltig und das Geld verschwindet mit der "Reduzierung des Gegenwertes.
Der Begriff werthaltig verwirrt mich etwas. Als werthaltig betrachte ich den "Krügerrand". Du verstehst unter dem Begriff werthaltig jedoch die Deckung des Zahlungsmittels mit Aktiva. Somit existieren Kreditgeld (gedeckt) und Willkürgeld (ungedeckt). Das Kopfgeld der Währungsreform 1948 zählt zum Willkürgeld.
Danke für diesen Unterscheidung und den Begriff "Willkürgeld". Das "Helikoptergeld" der FED scheint auch Willkürgeld zu sein.
Der Begriff Willkürgeld stammt nicht von mir sondern findet sich Bei Heinsohn wie auch bei Dirk Solte. Auch das von Dir erwähnte Helikoptergeld würde zum Willkürgeld zählen.
Für die Geschäftsbank bleibt als "selbst erarbeiteter Betrag" lediglich die gesetzliche Mehrwertsteuer, der so nicht finanziert werden kann sondern tatsächlich aus dem Cash flow entnommen werden muss. Aber - da Banken keine Umsatzsteuer abführen sind Bankleistungen auch Mehrwertsteuerfrei- (noch) 
Banken führen auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus. Damit kann eine gezahlte Vorsteuer auch mit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer verrechnet werden und nur der Saldo wird an das Finanzamt überwiesen.
http://www.bankkaufmann.com/download-file-18.html
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Wenn keine MWST abgeführt werden muss ist der Absatz doch überflüssig oder sehe ich das falsch?
...................
Danke für Deine Ausführungen zur MWST. Habe ich soweit verstanden. Die Bank kann Sachgüter erwerben, welche ausschließlich dem umsatzsteuerbefreiten Bereich dienen. Dann kann die Bank den Bruttobetrag aktivieren.

In meinem Beispiel ist keine weitere Bank beteiligt. Unabhängig von der Kreditwürdigkeit der BANK kann das Geld zur Bezahlung der Computeranlage geschöpft werden , mit Ausnahme des Mehwertsteueranteil von 19% .
Zur MWST siehe oben. Wenn der Verkäufer ein Konto bei der Nordbank hat, kann diese im ersten Schritt den Kaufpreis schöpfen ohne jegliche anderweitigen Anstrengungen. Der Verkäufer kauft  jetzt eine neue Computeranlage, er lebt ja schließlich vom Ankauf und Verkauf von Computeranlage. Der Verkäufer ist Kunde bei der Südbank und somit läuft die Zahlung über die Südbank. Die Nordbank muss sich refinanzieren. Mit refinanzieren meine ich, dass sie sich fremde Mittel besorgen muss. Die Refinanzierung ist nicht auf die Zentralbank beschränkt. Eine Möglichkeit ist die von mir angeführte Kreditaufnahme bei der Südbank. 
Der muss aus dem Cash flow der Bank genommen werden, weil er nicht aktivierbar ist.
Was verstehst Du genau unter Cash flow in der Bank? Welche Konten sind davon betroffen?
Aber - die Geschäftsbank wird um die Summe des aktivierten Anlagevermögens vorübergehend "wertvoller"
Wie kann sie "wertvoller" werden, wenn mit der Erhöhung des Guthabenkontos des Verkäufers doch die Schulden der Bank um den Kaufpreis ansteigen?

Beste Grüße
Rudi Müller





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