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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Es werde Geld

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Re: [AG-GOuFP] Es werde Geld


Chronologisch Thread 
  • From: ukw <ukw AT berlin.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Es werde Geld
  • Date: Wed, 26 Oct 2016 14:46:36 +0200

Am 26.10.2016 um 11:04 schrieb Rudolf Müller:
Gibt es laut Rudi Müller eine vierte Art Geld, welches ich als das Geld welches durch Schuldverschreibungen (Wechsel) entsteht. Diese Wechsel können durch Faktorising monetarisiert werden?
Das Wort Wechsel kommt in meinem Text nicht vor. Eine Schuldverschreibung unter Privatleuten wie auch eine Schuld gegenüber einer Bank wird allgemein nicht als "allgemein anerkanntes und akzeptiertes Zahlungsmittel" gesehen. Erst die Schuld der Bank gegenüber dem Bankkunden erfüllt diese Anforderungen.
Das unterstreicht das "Geldschöpfungsmonopol" der Geschäftsbanken. Ohne Geschäftsbank(en) sind diese Schuldverschreibungen nur "handelbar".

OK. Es geht mir einmal um die Erfassung der grundsätzlich verschiedenen Arten wie Geld entstehen kann.
Dann kann ich (für mich) feststellen, das es nur werthaltiges Geld gibt, egal auf welche der vierte Arten dieses Geld entstanden ist, es ist werthaltig und das Geld verschwindet mit der "Reduzierung des Gegenwertes.
Der Begriff werthaltig verwirrt mich etwas. Als werthaltig betrachte ich den "Krügerrand". Du verstehst unter dem Begriff werthaltig jedoch die Deckung des Zahlungsmittels mit Aktiva. Somit existieren Kreditgeld (gedeckt) und Willkürgeld (ungedeckt). Das Kopfgeld der Währungsreform 1948 zählt zum Willkürgeld.
Danke für diesen Unterscheidung und den Begriff "Willkürgeld". Das "Helikoptergeld" der FED scheint auch Willkürgeld zu sein.

 
Für alle 3 oder 4 Geldentstehungsarten durch dekliniert:

1. beim Schuldgeld verschwindet Geld durch Tilgung
Jegliches "Geld" welches wir heute besitzen ist Schuldgeld also auch Giralgeld, Banknoten und Münzen.
2. Durch dieses leicht inflationäre hausinterne Geld, welches Banken schöpfen können (nicht müssen)
Wenn sie in unserem heutigen System überleben wollen dann "müssen".
wenn sie ein Anlagegut auf der Aktivseite Einbuchen und den "Hausinternen Geldschöpfungsvorgang" auf der Passivseite dagegen buchen (Bilanzverlängerung um den Wert des Anlagegutes).
Bis hierhin verständlich.
Für die Geschäftsbank bleibt als "selbst erarbeiteter Betrag" lediglich die gesetzliche Mehrwertsteuer, der so nicht finanziert werden kann sondern tatsächlich aus dem Cash flow entnommen werden muss. Aber - da Banken keine Umsatzsteuer abführen sind Bankleistungen auch Mehrwertsteuerfrei- (noch) 
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Wenn keine MWST abgeführt werden muss ist der Absatz doch überflüssig oder sehe ich das falsch?
Der Punkt erschließt sich, wenn man den Vorgang aus der Sicht der Finanzbuchhaltung betrachtet.
Auf der Aktivseite der Bilanz werden Anlagegüter bilanziert. Der Wert, mit dem ein/das Anlagegut "aktiviert" werden darf, ist gesetzlich festgelegt (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung  GoB im HGB => Handelsgesetzbuch)
Angenommen ein Unternehmer X kauft eine Backstraße (Brote werden im Durchlaufverfahren gebacken) vom Hersteller (oder (Groß)Händler Y.  Die Anschaffungskosten (100.000,-€ sind der Kaufpreis ab Fabrik, zuzüglich der Transportkosten 5000,- € , der Montage 3340,- € und Anschlusskosten 598,- € inklusive Stromkabel und Abluftrohre. Um die Backstraße in der Großbäckerei aufstellen zu können, musste sogar noch eine neue Halle gebaut werden, das hat 48.000,- € gekostet. Die neu angebaute Halle gehört nicht zu den Anschaffungskosten der neuen Backstraße, denn die neue Halle könnte eigenständig genutzt werden.
Bis die Backstraße beim Unternehmer steht, fallen also noch weitere Kosten an. Diese Kosten werde aufaddiert.
Da es ein Geschäft zwischen zwei Unternehmern ist (Vollkaufleute) werden die Einzelpositionen ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeführt. Also sind die Summen die ich oben angeführt habe "Nettokosten".
100.000,- Anschaffung + 5.000,-  Transportkosten (LKW + Transportkisten) + 3.340,- (50 Arbeitsstunden) + 598,- ( = 108.938,- €  Netto.  + 19% MwSt. 20.698,22€ = 129.636,22 € Diesen Betrag (129.636,22) muss der Unternehmer bezahlen. In der Bilanz darf nur der Nettowert  108.938,- aktiviert werden, denn die MwSt sind Steuern und keine Anschaffungskosten.
Obwohl der Unternehmer 129.636,22€ an die beteiligten Unternehmen (Hersteller/Händler, Transportfirma, externe Monteure inklusive Kleinmaterial) bezahlen musste, steht das Anlagegut nur mit den Nettoanschaffungskosten i.H.v. 108.938,- Euro in der Bilanz . Man spricht dann in dem Fall davon, das das Anlagegut mit 108.938,- Euro "aktiviert" worden ist.
Fand der Kauf in der ersten Hälfte des "Geschäftsjahres" statt, so kann noch die volle Abschreibung in dem Wirtschaftsjahr angesetzt werden. Fand der Kauf in der zweiten Hälfte des "Geschäftsjahres" statt, so kann nur die halbe Abschreibung in dem Wirtschaftsjahr angesetzt werden. Das sind die Regeln.

Die Mehrwertsteuer muss also immer gezahlt werden, der Bilanzwert des Anlagevermögens wird jedoch um die Mehrwertsteuer reduziert.

Kauft die Bank nen Audi A8 für den Vorstand und auf der Rechnung steht 100.000,- € (die bekommt der Audi Händler auch), so hat der Audi Händler aber nur Auto im Wert von 83.800,- geliefert, dazu Überführungskosten von 233,61€  somit wird der Audi "nur" mit 84.033,61 Euro in der Bilanz stehen obwohl die Bank 100.000,-€ an den Händler überwiesen hat. Wie schöpft die Bank die fehlenden 15.966,39€ die sie zwar bezahlen muss, jedoch nicht auf der aktiv Seite der Bilanz verbuchen kann?
Die Bank kann diesen Betrag nicht durch Bilanzverlängerung schöpfen, sie muss die 15.966,39 € aus dem Cash Flow entnehmen. 



Durch Abschreibung verschwindet das virtuell geschöpfte Geld wieder. Nicht vergessen => Der Lieferant des "Anlagegutes" wird vor der Bestellung höflich aufgefordert ein Konto bei der bestellenden Bank zu eröffnen. Verweigert der Lieferant die Eröffnung des Kontos bei der bestellenden Bank, so müsste die Bank das Anlagegut aus dem Cash Flow (Summe aus Zins und Gebühren) bezahlen... die Frage ist, ob sie das tut.... 
Diese Behauptung zweifle ich jetzt stark an. Die Nordbank hat eine neue Computeranlage gekauft. Ist der Lieferant Kunde der Südbank dann muss die Nordbank den Kaufpreis an die Südbank überweisen. Hierzu muss sie einen Kredit bei der Zentralbank aufnehmen und ZB-Geld überweisen oder aber einen Kredit bei der Südbank aufnehmen und die Südbank veranlassen, den Kaufpreis von ihrem BKK (Bankenkontokorrentkonto) auf das Konto des Lieferanten zu überweisen. Unter "Bilanzen der Geschäftspartner" ist dieser Vorgang detailliert beschrieben.

Deine Bilanz der Nordbank und der Südbank ist in diesem Fall (m.M.n.) nicht ganz richtig.
Der Händler hat ein Konto bei der Südbank. In diesem Fall muss die Nordbank bei der Zentralbank kreditwürdig sein und andere Banken einbeziehen. Also hat die Nordbank ein Anlagegut auf der Aktivseite und einen Zentralbankkredit auf der Passivseite. Das ist nachteilig, denn die Nordbank muss kreditwürdig sein, Sicherheiten hinterlegen und Verbindlichkeiten begleichen.
In meinem Beispiel ist keine weitere Bank beteiligt. Unabhängig von der Kreditwürdigkeit der BANK kann das Geld zur Bezahlung der Computeranlage geschöpft werden , mit Ausnahme des Mehwertsteueranteil von 19% .
Der muss aus dem Cash flow der Bank genommen werden, weil er nicht aktivierbar ist.
Aber - die Geschäftsbank wird um die Summe des aktivierten Anlagevermögens vorübergehend "wertvoller"

3. Das Münzgeld bleibt werthaltig um den geprägten Betrag. Erst durch endgültigen Verlust der Münze wäre der Betrag vernichtet. Da es aber unmöglich ist die Summe(Betrag) der verlorengegangenen Münzen zu erfassen, wird dieser Fall wohl nicht in irgendeiner Berechnung erfasst sein.
Auch das Münzgeld gelangt, wie die Banknoten, nur über eine Verschuldung bei einer Geschäftsbank in Umlauf. D. h. auch mit dem Münzgeld kannst Du Deine Schulden bei der Bank tilgen.
Im eventuell vorhandenen vierten Fall, bei dem Geld durch Wechsel (Schuldscheine) entsteht, die faktorisiert werden (nicht prolongiert!) kann "Geld" entstehen. Diesen "Wert" kann der Remittent einfordern. Die Summe = Geld sollte aber durch die Zahlung der Summe beim "Begünstigten" verschwinden, weil dieser Vorgang dem vollständigen Tilgen eines Kredits entspricht. In der Zwischenzeit können die Inhaber der Wechsel "Diskont" fordern . Der Diskont entspricht hier dem Zins bei banküblichen Krediten.
Wie bereits oben erwähnt zählt der Wechsel (oder auch eine andere Form von Schuldschein) nicht zu den "allgemein anerkannten und akzeptierten Zahlungsmittel", umgangssprachlich zu Geld.

Diesen Sachverhalt habe ich deswegen so deutlich ausformuliert, weil ich an dieser Stelle sicher stellen möchte, das die Personen (Christoph, Rudi, Comenius) wirklich von den von mir beschriebenen Geldentstehungsarten sprechen.
Unser heutiges Geld entsteht nur durch Schulden!





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