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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite
  • Date: Wed, 05 Nov 2014 15:49:27 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Gerhard,

noch einige Ergänzungen zu den Aussagen.

Am 03.11.2014 11:12, schrieb Gerhard:
Am 29.10.14 um 19:41 schrieb Rudolf Müller:

Dass sich die "Abwicklung von Zahlungen im Clearing und
Settlementprozess durchgesetzt" habe, kann folglich so nicht stehen
bleiben.
Das war unglücklich formuliert. Das muss ich präzisieren. Wie ich
gesehen habe, existieren auf nationaler Ebene tatsächlich mehrere
derartiger Systeme. Ich war zu sehr auf Target2 fixiert, welches von
Quantumökonomen wie Cencini als halbgar kritisiert wird (Siehe 'What
Solution for the Euro-Crisis' im Wiki unter Quellen->Person).

Wichtig ist mir, die Bedeutung vom Clearing und Settlement bei der
Abwicklung von Zahlungen hervorzuheben.
Wenn man unter "Clearing im Zahlungsverkehr" das Aufrechnen am Ende eines jeden Tages versteht, so werden zwar zahlenmäßig sehr viele Überweisungen damit abgewickelt, jedoch mit einem verhältnismäßig geringen Volumen (ca 1 % der getätigten Zahlungen)

Beim Individualzahlungsverkehr findet dieses Clearing am Ende des Tages nicht statt, sondern die Überweisungen werden sofort durchgeführt. Daher auch der Name RTGS (Real Time Gross Settlement) für diese Transaktionen. Bei näherer Betrachtung werden jedoch auch "liquiditätssparende Verfahren" beim RTGS angewandt. Überweisungsaufträge werden beispielsweise in eine Warteschleife eingestellt.
"Bei der Verarbeitung werden aber auch hier gegenläufige Zahlungen in der Warteschlange des Empfängers gegebenenfalls mitberücksichtigt, was sich liquiditätssparend auswirkt. Bei Limit-Zahlungen steht hingegen der Aspekt der Liquiditätsschonung ganz im Vordergrund."
(Auszug aus "DIE DEUTSCHE BUNDESBANK, AUFGABENFELDER, RECHTLICHER RAHMEN, GESCHICHTE, 2006)

Liquiditätssparende Verfahren werden somit auch beim Individualzahlungsverkehr eingesetzt, auch wenn hierfür der Begriff "Clearing" mE nicht angemessen ist.
Nach meiner Auffassung ist die reine Bereitstellung der Möglichkeit,
Kontokorrentkredite in Anspruch zu nehmen, keine in den Bilanzen einer
Bank zu verzeichnende Aktion. Sie spielt bestenfalls beim
Liquiditätsmanagement der Bank eine Rolle.
Konkret soll damit die Frage beantwortet werden, wieviel
Finanzierungskapital unter Berücksichtigung der Fristigkeit zur
Verfügung steht?

Es geht hier nicht in erster Linie um die Refinanzierung sondern um die Liquiditätsbereitstellung. Die Zahlungsfähigkeit einer Bank ist vorhanden, wenn für jeden Kredit auch ein Sparguthaben mit gleicher Fristigkeit vorhanden ist. So arbeitet aber keine Bank, da sie im Wettbewerb unweigerlich untergehen würde. Aus der Forderung nach Refinanzierung eines jeden Kredites ist die Forderung nach der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank geworden.

Richtig: Eine Bank die nach der "goldenen Bankregel" arbeitet, ist jederzeit zahlungsfähig.
Falsch: Ein Bank die jederzeit zahlungsfähig ist, muss auch nach der goldenen Bankregel refinanzieren, d.h. ohne Fristentransformation, ohne Berücksichtigung eines Bodensatzes, ohne Berücksichtigung von Aktiva, welche kurzfristig in Zentralbankgeld getauscht werden können usw.

Details:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Liquidit%C3%A4t

zur Liquiditätsverordnung besonders
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Kreditwesengesetz

Bei Fragen nicht zögern.

Beste Grüße
Rudi2

gerhard





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