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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare
  • Date: Sun, 28 Sep 2014 11:26:45 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Nach vielen Jahren zahlte ich neulich wieder einmal Bargeld zu Gunsten meines Girokontos mit UBS ein. Da fragte mich doch der Kassier : <<Wollen Sie die Gutschriftschrift _m_i_t_ (!) Saldo oder ohne?>>

Das verstehe ich nicht. Welcher Saldo?
Eine Einzahlung liegt vor, die Frage mit ohne Quittung täte ich verstehen.

Wäre es den Banken gesetzlich vorgeschrieben, den laufenden Saldo bei *jeder* Banktransaktion auf der Gut- bzw. Lastschrift *mit* anzuführen, …
(Sobald der Beleg vom Kunden (stillschweigend) anerkannt worden ist).

Meine Bank tut das in der Zwischenzeit. Irgendwann in der Vergangenheit haben die sowohl online als auch de Kontoauszug geändert, so das nach jeder Bewegung der Saldo (= Kontostand nach der Transaktion) ausgewiesen wird.
Der Beleg liegt mir nur in Form einer Zeile im Journal vor, das einmal im Monat auch in einem Auszug festgehalten wird.

Doch damit habe ich noch nicht jedem Beleg (Transaktion) zugestimmt. Betroffen sind häufig Lastschriften, die werden dann halt wieder Rücktransaktioniert.

Fazit: Banknoten und Girogutschriften unterscheiden sich rechtlich einzig durch banale juristische Finessen bei der Zession: Die Banknote (‘Inhaberforderung’) kann –sobald sie Umlauf ist rechtlich uneingeschränkt- aber dafür nur als Ganzes- zediert werden, *ohne* den Emittenten. Dagegen kann man (einen Teilbetrag oder der ganze Betrag) der Giroforderung (‘Namensforderung’) nur *mit* bzw. via Bank zedieren, weil das (stillschweigend) vertraglich so vereinbart wurde.

Beide verkörpern eine Forderung, die jedoch erfüllt ist, also nicht mehr die Eigenschaft Forderung im BWL-Sinn aufweist. Bei einige gipfelte das in der Gelddefiniton, das Geld ein Anspruch auf Geld sei wie auch ZB-Geld ein Anspruch auf Geld sei.

Im Falle des Bargeld liegt ein physischer Informationsträger vor. Beim Giralgeld wird ein dritter benötigt, der die Zahleninformation für mich (und andere) abrufbar speichert.

Bei Beiden ist im heutigen System der Emittent ein Schuldner mit einer Ausnahme: Kauft die eine Bank (GB oder ZB) einen Sachgegenstand an, wird die Bank der Emittent des Gelds.

Da heißt, Die Zentralbank ist nicht der Emittent von Bargeld, sei sit nur der Hersteller, der beliebig bevorraten kann, jedoch auf dem Vorrat unendlich lange sitzen bleibt, wenn kein Emittent es in den Umlauf bringt. Für die ZB ist Bargeld eine Verbindlichkeit, doch was genau ist die Verbindlichkeit?
Beim Giralgeld ist eine Bank nur der Dokumentierer (der Hersteller und Vernichter), der Emittent ist der Schuldner, der muss es schon überweisen, sonst ist es wohl emittiert.

Damit sollte klar sein, das der Begriff Emittent durchleuchtet werden muss. Es sollte auch verständlich werden, das die begriffe Verbindlichkeiten und Forderungen für Geld Fehl am Platz sind. Die Begriffe gelten unverändert für die andere Seite, die Kreditverträge.

Beide verkörpern symbolisch ein und dasselbe: Forderungen gegen den Emittenten. Sie unterscheiden sich nur oberflächlich noch in weiteren Punkt, der nicht Rede wert wäre, fielen nicht so viele darauf hinein:

Eine Banknote ('Inhaberpapier') besteht aus eindrücklich bedrucktem, teurem Spezialpapier, das zu viele Menschen viel zu tief beeindruckt. Für die Girogutschrift auf Namen des Berechtigten (' Namenspapier’) wird Billigpapier benutzt, bedrückend ärmlich bedruckt mit dem hässlich-neumodischen Banklogo; -) Kurz: Noten im Umlauf existieren bei Firmen in der Kasse: nicht "auf" ihrem Kassakonto. Rechtsgültige Girogutschriften (und Lastschriften) befinden nicht "auf" den Girokonto, sondern ganz einfach abgelegt in einem Büroordner. (Oder elektronisch als unveränderbares Pdf-File in einem Computer abgespeichert).

Wer ist der Emittent von angemeldeten KFZ im Verkehr?
Der Hersteller? Der Käufer? Die Zulassungsbehörde? Alle drei zusammen? Oder nur zwei von den drei?
Die Herstellung allein genügt nicht, also kann der Hersteller kein Emittent für im Verkehr angemeldete KFZ sein.
Wer ist der Emittent von Geld?
Der Hersteller? Der Schuldner (= Kreditvertag)? Die Bank? Oder alle drei oder nur zwei von den Drei?
Jeder allein kann es nicht, dann ist es problematisch, nur eine davon als Emittent zu bezeichnen?

Hieße das Eigenkapital –zudem auch das Aktienkapital zählt- stattdessen Eigentümerkapital, wäre auch klarer,

Danke! Eine präzisere Bezeichnung ist schon lange angebracht.




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