ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare
- Date: Sat, 27 Sep 2014 19:16:57 +0000
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Auf seine Bitte hin, das auch an Euch weiterzugeben, ein überarbeiteter Beitrag von ihm aus dem Gelben Forum:
Sali PE
Ich hänge ein bisschen in der Luft, weil kein Jurist hier Gegenargumente gebracht bzw. auf meine wohl fundierte These im Theread eingegangen ist. Darf ich deswegen Dich voll labbern;- ) ? Ernsthafter: Falls Du Lust und Zeit, hätte ich nichts gegen Deine konstruktive Kritik. Noch lieber wäre es mir natürlich, wenn Du mir zustimmen würdest;- )
Es traf mich wie Blitz aus heiterem Himmel Nach vielen Jahren zahlte ich neulich wieder einmal Bargeld zu Gunsten meines Girokontos mit UBS ein. Da fragte mich doch der Kassier : <<Wollen Sie die Gutschriftschrift _m_i_t_ (!) Saldo oder ohne?>> Zack!! Ohne es zu ahnen, hatte er mit etwas Hochbrisantes vorgeschlagen. Man kann m.E. eben genau so –und nur so- die nebulösen Aussagen der VWL¹ und Jurisprudenz² zu Giroforderungen absurdum führen und klären.
Denn: Wäre es den Banken gesetzlich vorgeschrieben, den laufenden Saldo bei *jeder* Banktransaktion auf der Gut- bzw. Lastschrift *mit* anzuführen, dann könnten Banken Ausdruck und Versand der Kontoauszüge an die Kunden sparen (Wohl jährlich Millionen Stück allein in der Schweiz!). Die solchen -mit Saldo ergänzten- Bankbelege würden bereits alle Änderungen der Schulden/Guthaben lückenlos dokumentieren. (Würden sie pro Bankkunde auch noch eindeutig durch nummeriert, wäre sicher gestellt: Kein Transaktionsbeleg wurde ausgelassen) . Die Saldoanerkenntnis geschähe nun laufend (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent#Saldoanerkenntnis). Statt wie heute nur einmal pro Abrechnungsperiode. Fakt bleibt: Ein Kontoauszug einer Bank belegt nicht die Transaktionen. Sondern die Belege tun es. Er beweist nur, der Saldo aus diesen Transaktionen besteht zu recht. (Sobald er vom Kunden (stillschweigend) anerkannt worden ist).
VWL und Juristen verhüllen in den o.e. nebulösen Formulierungen einen subtilen, aber gravierenden Denkfehler. Er zeigt sich wie folgt:
¹ Volkswirtschaftslehre: .<< Durch den technischen Fortschritt konnte man zu immer abstrakteren Geldzeichen übergehen...() Die Grenzen zwischen Objekt (Geldzeichen, Zahlungsverkehr, Zahlungsmittel) verschwimmen. (..) fällt schwer zu definieren, ob... (.)... primär Zahlungsmittel, Zahlungsverkehr oder Kontoführung (vorliegt) >>
(Kursiv markierte Worte, wie im Original). Quelle: Klaus Spremann, Wettbewerb und Technologie im Zahlungsverkehr, Paul Haupt Verlag (1997), Seite 40
² Jurisprudenz: <<“Buchgeld” sind nicht in einem Wertpapier verkörperte Forderungen an ein Kreditinstitut -sogen. Guthaben- über die der Inhaber zu zu Zahlungszwecken verfügen kann>>, Quelle: Karl Larenz <<Lehrbuch des Schuldechts Band 1. Allgemeiner Teil>> C.H. Beck Verlag (1982), Seite 153.
Fazit: Banknoten und Girogutschriften unterscheiden sich rechtlich einzig durch banale juristische Finessen bei der Zession: Die Banknote (‘Inhaberforderung’) kann –sobald sie Umlauf ist rechtlich uneingeschränkt- aber dafür nur als Ganzes- zediert werden, *ohne* den Emittenten. Dagegen kann man (einen Teilbetrag oder der ganze Betrag) der Giroforderung (‘Namensforderung’) nur *mit* bzw. via Bank zedieren, weil das (stillschweigend) vertraglich so vereinbart wurde. Beide verkörpern symbolisch ein und dasselbe: Forderungen gegen den Emittenten. Sie unterscheiden sich nur oberflächlich noch in weiteren Punkt, der nicht Rede wert wäre, fielen nicht so viele darauf hinein:
Eine Banknote ('Inhaberpapier') besteht aus eindrücklich bedrucktem, teurem Spezialpapier, das zu viele Menschen viel zu tief beeindruckt. Für die Girogutschrift auf Namen des Berechtigten (' Namenspapier’) wird Billigpapier benutzt, bedrückend ärmlich bedruckt mit dem hässlich-neumodischen Banklogo; -) Kurz: Noten im Umlauf existieren bei Firmen in der Kasse: nicht "auf" ihrem Kassakonto. Rechtsgültige Girogutschriften (und Lastschriften) befinden nicht "auf" den Girokonto, sondern ganz einfach abgelegt in einem Büroordner. (Oder elektronisch als unveränderbares Pdf-File in einem Computer abgespeichert).
Dein Kommentar?
Freundlicher Gruß
Liated
PS:
Eigentlich ähnelt die zweit wichtigste Sache;- ) -nämlich der Sex- der wichtigsten Sache der Welt: dem Geld. Sex sells. Du kannst Sex auf zwei Art treiben, querbeet durch alle 7’777 ; - ) Kamasutra-Stellungen: Mit einer Dir unbekannten Person oder mit jemanden, den Du namentlich kennst. Ein ähnlicher Unterschied zieht sich offen ersichtlich durch alle monetären “Forderungsbelege”: Entweder sie sind auf den Namen ausgestellt (‘Namenspapier’) oder anonym, also ohne Namen des Berechtigen (‘Inhaberpapier’) . Sie dokumentieren immer dasselbe: Gläubiger-Schuldner-Verhältnisse aus Sicht des Gläubigers. Das ergäbe dann folgende *umfassende* Aufzählung:
Kamasutra Stellung 1= InhaberBanknote/Girogutschriftsanzeige auf Namen
Kamasutra Stellung 2= Inhabersparbuch/Namenssparbuch
Kamasutra Stellung 3 =Inhaberobligation/Namenobligation, m.W. selten bzw. nicht üblich
Kamasutra Stellung 4 =Inhaberaktie/Namensaktie (*)
usw.
usw.
Kamasutra Stellung 7777=......
(*) Hieße das Eigenkapital –zudem auch das Aktienkapital zählt- stattdessen Eigentümerkapital, wäre auch klarer, es handelt sich beim Aktienkapital einer Firma auch eine Form von Schuldent: um (noch) nicht rückzahlbare Schulden der AG ggü den Eigentümern. Ein Aktionär kann u.U. verlangen (bzw. mit den andern Aktionäre vereinbaren), dass ihm die AG sein Aktienkapital (gegen Rückgabe der Aktien) zurückzahlt. Bzw. im Falle der Liquidation der AG schuldet die AG allfällige Erlöse daraus den fremden Gläubigern (Fremdkapital) und den ev. übrig bleibenden Rest den Aktionären (Eigentümerkapital). Oder: Man kann Schulden in Aktienkapital umwandeln: ‘Cocobonds’., ‘Wandelanleihen’. Oder ein Lieferant akzeptiert zur Begleichung offener Rechnungen vom seinem Kunden Meier AG Aktien als Bezahlung, und wird so Teilhaber an der Meier AG.
- [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare, moneymind, 27.09.2014
- Re: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare, Rudi, 27.09.2014
- Re: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare, Grosser Nagus Gint, 27.09.2014
- Re: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare, Axel Grimm, 28.09.2014
- Re: [AG-GOuFP] Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare, moneymind, 29.09.2014
- Re: [AG-GOuFP] Natur von ZB-Noten: Liated (gelbes Forum) bittet um Kommentare, Rudi, 27.09.2014
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