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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Finanzsystem/Steuersystem von BGE-Kreisen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Finanzsystem/Steuersystem von BGE-Kreisen


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Finanzsystem/Steuersystem von BGE-Kreisen
  • Date: Fri, 23 May 2014 17:26:47 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Eckhard Rülke schrieb:
Hallo Axel,

Finanzierung sehe ich ähnlich problematisch. Aber das B im BGE hätte mMn den großen Vorteil des harmonischen Übergangs in die Arbeitstätigkeit.
Wenn jetzt jemand 800,- € netto verdient - zumindest hier im Osten oft ein Vollzeitjob - dann hat er zum Leben ungefähr soviel wie ein Hartzer. Für'n bisschen weniger irgendeine Tätigkeit zu verrichten, ist praktisch ökonomischer Unsinn. Daher die Maschinerie der Kontrolle und des Arbeitszwangs in Niedriglohnjobs.

Mit einem BGE gäbe es einen fließenden Übergang mit viel weniger Frust bei allen Beteiligten.

gruß, Egge

Ich versuche, eine Struktur hineinzubringen (nur eine Variante).

*Die Bevölkerung wird in drei Gruppen eingeteilt:*
(1) zu jung für eine eigenständiges Einkommensstelle (Kinder / Jugend)
(2) im Einkommensalter
(3) im Rentenalter (eigenständiges weiterhin Einkommen möglich, aber nicht erforderlich)

Ich gehe von einem Lohngefüge aus, das durch Arbeit ein ausreichendes Einkommen generiert und Ausbeutung und Ausnutzung durch eine Gesetzesrahmen eingedämmt sind.
Liegt das Einkommen höher als das 1,5fache Grundeinkommen, gilt Eigenständigkeit. Dazu später mehr. (Irgendwo müssen nun mal Grenzwerte eingesetzt werden … über die man natürlich diskutieren darf.

Es ist ganz einfach, wenn alles „schwarz-weiß“ wäre.
Es ist nicht immer eindeutig, also müssen die „Abweichler“ identifiziert werden.

Übergang Jugend zum Einkommen. (1) --> (2)
(A) Die Lehrzeit / Studium

im einkommensfähigen Alter (2)
(B) Einkommenslos durch Arbeitslosigkeit
© Einkommenslos durch Krankheit

(D) dann noch Künstler und andere Kreative, Denker, „Faulenzer“, Aussteiger auf Zeit, Kinderbetreuung, …
= bewußt und mit Vorsatz getroffene Entscheidung der Einkommenslosigkeit

Renten (3)
Das Rentensystem ist ein Umlagesystem mit der Einnahmebasis Volkseinkommen (=alle Einkommensarten) und eine Rentenpunkte verfahren mit Minimal- und Maximalrente. Die Minimalrente darf und kann nicht kleiner als das Grundeinkommen sein.

Ich kann mir vorstellen, daraus ein umsetzbares (B)GE Konstrukt zu schnitzen.
*
Eine handvoll Gedanken dazu:*
zu A:
Kinder bis zum Abschluß der Schule erhalten eine Kinderrente.
In der Ausbildungszeit steigt die „Kinderrente“ an, so dass die Ausbildung faktisch durch die Gesellschaft getragen wird, für Ausbildungsbetriebe somit ohne Lohnausgaben. Mischmodell sind denkbar und nicht ausgeschlossen. Es werden Rentenpunkte gesammelt.
Ein Studium wird ebenfalls „finanziert“, Rentenpunkte werden nicht gutgeschrieben.

Zu B:
Das Arbeitslosenumlageverfahren greift für diese Gruppe. Arbeislosengeld wird eine zeitlang (z.B. 2 Jahre) gezahlt. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit fallen Rentenpunkte an.
Wer länger als 2 Jahre kein eigenes Einkommen erwirtschaftet, erhält ab dann ein Grundeinkommen, das nicht in Frage gestellt wird.

Zu C:
Wie bei der Arbeitslosigkeit greift nach dem Lohnfortzahlungszeitraum das Umlagesystem der Krankenversicherung. Zeitraum z.B. 3 Jahre. Rentenpunkte werden gutgeschrieben.

Zu D:
Diese Gruppe erhält das Grundeinkommen ohne da Rentenpunkte anfallen.

Nun hast Du einen Treffer gelandet, denn darüber denke ich schon einige Zeit nach: /“Mit einem BGE gäbe es einen fließenden Übergang mit viel weniger Frust bei allen Beteiligten.“/

Das betrifft die Gruppe D als auch diejenigen, die z.B. Teilzeit arbeiten. Es macht keinen Sinn, wenn eine Person durch Tätigkeiten ein Einkommen erhält das nur bis zum Grundeinkommen aufgestockt wird = es muss mehr sein als das Grundeinkommen.
Hier fällt mir bisher nur das Prinzip der Anrechenbarkeit an. Beispiele: GE sei bei 1.000, das 1,5fache sind dann 1.500. Liegt das Einkommen bei 700 Euro, dann werden noch 600 GE dazu gegeben, liegt es bei 1.100 Euro, dann werden noch 320 GE dazugegeben.
Wegen der oben genannten Annahme, das Löhne kein Dumping sein können, entsprechen 900 Euro Einkommen auch nur wenigen Arbeitsstunden.

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Dieses Modell ist ein Umlagesystem, bei dem alle Einkommen die Jugendrente, die Altersrente, das Krankensystem als auch das GE für die Gruppe D tragen. Dazu die Gemeinschaftsabgaben und Steuern zur Finanzierung des Gemeinswesens.

Es dient dem Zweck, da jeder zu jedem Zeitpunkt sich keine Gedanken machen muss, keine finanziellen Mittel mehr zu haben oder gar dauerhaft nur wenig, außer diejenigen, die es bewußt so wollen.

Ich denke, der Grundgedanke ist ausreichend beschrieben.
Im Piratenwiki habe ich nach solchen Finanzierungsmodellen bisher vergeblich gesucht. Allerdings habe ich auch noch nicht in jeder Ecke gesucht. Das was ich gefunden habe, hat mich nicht überzeugt. Jedenfalls kann nach wie vor kein „Bedingungsloses“ GE erkennen, wie es finanziert werden kann ohne das gleich Einheitseinkommen (im Alter, Arbeitslosigkeit, lange Krankheit, ..) und die Gemneinschaftsausgaben „privatisiert“ werden müssen.




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