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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Juristische Diskussion zum Geldsystem. (P. Blissenbach)

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Juristische Diskussion zum Geldsystem. (P. Blissenbach)


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Juristische Diskussion zum Geldsystem. (P. Blissenbach)
  • Date: Thu, 03 Apr 2014 13:08:54 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Privatrechtlich erfolge durch die private Geldschöpfung der privaten Banken eine Vermögensschädigung von anderen privaten Wirtschaftsteilnehmern, die selbst keine Banken sind und so nicht über das Privileg der Erstverwendung neugeschöpften Geldes verfügen

Mensch Pavel, schau doch mal, was für ein schwachmatiger Blödsinn hier steht!

Der ach so superkluge Rechtsanwalt glaubt wirklich, das eine Bank über die Erstverwendung entscheidet.
Das ist ja mal ganz was Irres! Da vergibt die Bank eine Kredit, der Kreditnehmer erhält Geld und die Bank hat das "Privileg der Erstverwendung".
Der Kreditnehmer darf anscheinend nur einen Wunsch äußern, wer das Geld erhält und wenn die Bank sich erbarmt, darf der vielleicht Bargeld abheben und selbst über die "Erstverwendung" entscheiden, aber da kommt ur ganz selten vor, denn Banken entscheiden über die "Erstverwendung" ... nur warum hat das noch keiner gewußt und die Bänker wissen es auch nicht?

Kann es sein, der Advokat gequirlte Sch**sse im Kopf hat, wo andere ein Hirn haben, das bei vielen nur teilweise angeschlosen scheint?

Soll der mal machen, das wird sicher lustig.

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Wenn die Kosten von Banken sinken mit der Wirkung geringeren Kreditzinsen, dann soll das eine Vermögensschägung "anderen privaten Wirtschaftsteilnehmern" sein?

*Ist nicht vielmehr das Privileg von Anwälten als Einzige vor einer Verhandlung Einblick in die Beweisunterlaegn zu erhalten 100%tig und im vollem Umfang eine Vermögensschägung "anderen privaten Wirtschaftsteilnehmern"?*




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