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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?


Chronologisch Thread 

Am 30.06.2012 00:01, schrieb Buzz:
> Ahoi, Liste
>
> mir ist , wie bereits erwähnt, nicht klar, welcher Vertrag denn nun gilt.
> Also entweder gilt der ESM Vertrag, der mir in der Version vom 14.4.12
> vorliegt, oder das ESM Finanzierungsgesetz (die folgende .pdf)
>
> (...)
>
> Wer kann mir das erklären, ich finde, es kann z.B. entweder eine
> Höchstgrenze GEBEN oder es GIBT SIE NICHT .
>

Moin Buzz,

als Nicht-Jurist würde ich folgende Erklärung dazu abgeben, wie das mMn
gemeint ist:

1. Der ESM-Vertrag tritt mit Ratifizierung der Mitgliedsstaaten in Kraft
(dafür fehlt noch die Unterschrift des BP)
2. Im ESM-Vertrag steht, das die Mitgliedsstaaten eigene Gesetze
erlassen, um die Mitwirkung der Parlamente zu gewährleisten
3. Dies wäre in D dann das ESM-Finanzierungsgesetz (welches noch zu
schaffen ist)
4. Wenn der ESM mehr Geld will, muss dann in D das
ESM-Finanzierungsgesetz im Bundestag geändert werden

Wenn ich da was falsch verstanden habe, bitte ich um Korrektur.

--
Gruß
Rudi

"Ziel des Wirtschaftens ist die Mehrung des Gemeinwohls, nicht des
Finanzkapitals." (Christian Felber)






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