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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: [AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?
- Date: Sat, 30 Jun 2012 00:01:59 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Ahoi, Liste mir ist , wie bereits erwähnt, nicht klar, welcher Vertrag denn nun gilt. Also entweder gilt der ESM Vertrag, der mir in der Version vom 14.4.12 vorliegt, oder das ESM Finanzierungsgesetz (die folgende .pdf) Mein Problem ist z.B. die aussage, ich zitiere aus : http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709048.pdf " Dementsprechend beträgt der finanzielle Gesamtrahmen der deutschen Beteiligung am ESM 190,0248 Mrd. Euro, beste- hend aus 21,71712 Mrd. Euro einzuzahlendem und 168,30768 Mrd. Euro abrufbarem Kapital. Eine Überschrei- tung dieses Gesamtrahmens ist nach diesem Gesetz nicht möglich. Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für Verbindlichkeiten des ESM. Die Haftung Deutschlands ist gemäß Artikel 8 Absatz 5 des ESM-Vertrags unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital begrenzt. " Man muss übrigens gar nicht direkt mit dem ESM Vertragstext vergleichen, um eklatante Widersprüche zu finden, denn im Gesetzestext selbst steht : 3. nach Artikel 25 Absatz 2 des Vertrags zur Einrichtung Inkrafttreten des Europäischen Stabilitätsmechanismus im Rahmen eines vorübergehend revidierten erhöhten Kapitalabrufs; Art. 25 Abs. 2 sagt genau das Gegenteil von Punkt 3 des Gesetzestextes. Wer kann mir das erklären, ich finde, es kann z.B. entweder eine Höchstgrenze GEBEN oder es GIBT SIE NICHT . Buzz --
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- [AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?, Buzz, 30.06.2012
- Re: [AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?, Rudi, 30.06.2012
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