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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?

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ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?


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  • From: Buzz <gint AT onlinehome.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG-GOuFP] Welcher Vertrag gilt denn nun ?
  • Date: Sat, 30 Jun 2012 00:01:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ahoi, Liste

mir ist , wie bereits erwähnt, nicht klar, welcher Vertrag denn nun gilt.
Also entweder gilt der ESM Vertrag, der mir in der Version vom 14.4.12 vorliegt, oder das ESM Finanzierungsgesetz (die folgende .pdf)

Mein Problem ist z.B. die aussage, ich zitiere aus :
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709048.pdf

" Dementsprechend  beträgt  der  finanzielle  Gesamtrahmen  der                
 deutschen  Beteiligung  am  ESM  190,0248  Mrd.  Euro,  beste-
 hend     aus   21,71712       Mrd.    Euro     einzuzahlendem         und     
 168,30768  Mrd.  Euro  abrufbarem  Kapital.  Eine  Überschrei-              
 tung   dieses   Gesamtrahmens   ist   nach   diesem   Gesetz   nicht          
 möglich.

 Kein   ESM-Mitglied   haftet   aufgrund   seiner   Mitgliedschaft
 für  Verbindlichkeiten  des  ESM.  Die  Haftung  Deutschlands
 ist  gemäß  Artikel  8  Absatz  5  des  ESM-Vertrags  unter  allen
 Umständen  auf  seinen  Anteil  am  genehmigten  Stammkapital
 begrenzt. "

Man muss übrigens gar nicht direkt mit dem ESM Vertragstext vergleichen, um eklatante Widersprüche zu
finden, denn im Gesetzestext selbst steht :

 3.  nach   Artikel  25   Absatz   2   des   Vertrags  zur   Einrichtung  Inkrafttreten  des  Europäischen      Stabilitätsmechanismus        im   Rahmen
 eines vorübergehend revidierten erhöhten Kapitalabrufs;  

Art. 25 Abs. 2 sagt genau das Gegenteil von Punkt 3 des Gesetzestextes.

Wer kann mir das erklären, ich finde, es kann z.B.  entweder eine Höchstgrenze GEBEN oder es GIBT SIE NICHT .

Buzz


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