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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] ESM - hier: Artikel 35

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] ESM - hier: Artikel 35


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Moin,

Tugrisu hat gestern zwei Dokumente verlinkt:
http://www.walthari.com/bwh2-Finanz-1.pdf
http://www.walthari.com/bwh2-Finanz-2.pdf

Beim Lesen der Dokumente bin ich über folgenden Punkt gestolpert.
Auf Seite 3 vom 2. Dokument steht (Mitte der Seite):

"Art. 35 des ESM-Vertrag stellt nicht nur das ESM-Personal straffrei,
sondern verlangt auch, dass dieses in nationales Recht unverbrüchlich
überführt wird (...)"

Ich interpretiere dies so, das der Bundestag nach Annahme des
ESM-Vertrages verpflichtet ist, unser Grundgesetz dahingehend zu ändern,
das NIEMAND gegen den ESM klagen kann (auch keine Verfassungsklage).

Das macht mich sehr nachdenklich.
Wie seht Ihr das?

Gruß
Rudi





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