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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
- To: Stefan Müller <piraten.moelln AT googlemail.com>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] ESM - hier: Artikel 35
- Date: Fri, 25 May 2012 12:16:05 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
lol :-)
Tja so ist das, es regiert nicht der Verstand, sondern der Sturkopf, das Bauchgefühl, ...was auch immer.
Ich habe keine Ahnung von Verfassung und 2+4 Verträgen und diesem ganzen Krempel.
Ich habe inzwischen einige Sendungen gesehen wo gesagt wird das Deutschland ein Unternehmen sei und wir gar kein freies Land wären, usw... usw... finde ich alles uninteressant, weil ich denke das am Ende nicht das zählt was auf Papier geschrieben steht, denn das ist geduldig, sondern das was die Menschen in der Masse tun. Wenn 82 Millionen Menschen in einem Punkt einer Meinung sind ist es irrelevant ob irgendwo auf Papier was anderes steht. Deshalb sind wir eine Demokratie. Der Demokratische Wille ändert am Ende all das in eine Form in dem es ihm passt.
Ich warte eher auf den Tag, an dem Politiker sich auch mit den scheinbar abstrusesten Argumentationen auseinandersetzen und ihr inhaltlich argumentativ begegnen anstatt sie wegzuignorieren. Soviel kann ich jedenfalls sagen :-)
2012/5/25 Stefan Müller <piraten.moelln AT googlemail.com>
Grundgesetz ändern?
Ich warte schon lange auf den Tag wo nicht die Reichsdeutschen sagen das wir gar keine Verfassung haben-
sondern unsere Politiker!
Mit den gleichen Argumenten wie "war doch nur provisorisch, steht sogar im GG selbst, also sind wir auch nicht wirklich dran gebunden, was regt ihr euch auf!? Weiß doch jeder der sich informiert!"
Am 25.05.2012 11:45, schrieb Tugrisu:
RedNose schrieb:
Moin,
Tugrisu hat gestern zwei Dokumente verlinkt:
http://www.walthari.com/bwh2-Finanz-1.pdf
http://www.walthari.com/bwh2-Finanz-2.pdf
Beim Lesen der Dokumente bin ich über folgenden Punkt gestolpert.
Auf Seite 3 vom 2. Dokument steht (Mitte der Seite):
"Art. 35 des ESM-Vertrag stellt nicht nur das ESM-Personal straffrei,
sondern verlangt auch, dass dieses in nationales Recht unverbrüchlich
überführt wird (...)"
Ich interpretiere dies so, das der Bundestag nach Annahme des
ESM-Vertrages verpflichtet ist, unser Grundgesetz dahingehend zu ändern,
das NIEMAND gegen den ESM klagen kann (auch keine Verfassungsklage).
Das macht mich sehr nachdenklich.
Wie seht Ihr das?
Gruß
Rudi
ARTIKEL 35
Persönliche Immunitäten
(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums,
die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.
(2) Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewährten Immunitäten des Vorsitzenden des Gouverneursrats, der Mitglieder des Gouverneursrats, der stellvertretenden Mitglieder des
Gouverneursrats, der Mitglieder des Direktoriums, der stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie des Geschäftsführenden Direktors in dem Maße und zu den Bedingungen, die er bestimmt, aufheben.
(3) Der Geschäftsführende Direktor kann diese Immunität hinsichtlich eines jeden Bediensteten des ESM außer seiner selbst aufheben.
*(4) Jedes ESM-Mitglied trifft unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen, und unterrichtet den ESM entsprechend.*
In diesem Sinne ist der ESM ein Ermächtigungsgesetz. Solch ein Gesetz kennen wir aus unserer Geschichte. Der ESM trägt alle wesentlichen Merkmale des Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#Erm.C3.A4chtigungsgesetz_vom_24._M.C3.A4rz_1933
Natürlich muss das Grundgesetz geändert werden. Dies betrifft vor allem
Art 3 GG
*(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.*
Der Art 79 GG (Ewigkeitsklausel), schränkt nun Änderungen ein:
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
*(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.*
Art 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
*(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.*
Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
*(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.*
*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.*
Da für die Gültigkeit des ESM eine Änderung des GG erforderlich ist, und zwar VORHER, entfernt sich das Parlament bei Zustimmung zum ESM vom GG, welches auch das Parlament und Regierung im
*Art 1 GG
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.*
an eben das Grundgesetz BINDEN.
Insofern ist das Betreiben der Regierung bezüglich des ESM, darauf ausgelegt, das Grundgesetz ILLEGAL zu ändern.
Das geschieht so:
IN IHRER VERPFLICHTUNG zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets, sei es Erforderlich, die Banken zu retten. Das steht so im ESM. (Banken sind Firmen!) Deshalb sei eine Zustimmung des Parlaments ALTERNATIVLOS. (stimmt natürlich nicht) Damit wird automatisch einer zwangsweisen Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, denn Deutschland muss ja den ESM einhalten. Da diese Änderung sicher nicht der Wille des Souveräns (sprich Bürgers) ist, kann man wohl sagen, der ESM ist ein PUTSCH gegen das Grundgesetz. Die Initiatoren machen sich in meinen Augen zweifellos des HOCHVERRATS schuldig!
Dazu konsultieren wir das StGB:
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder *durch Drohung mit Gewalt*
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. * die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,*
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Die Drohung mit Gewalt dürfte gegeben sein, denn Bundeskanzlerin Angela Merkel hat oft genug die sinngemäße Drohung ausgesprochen: "Der EURO hat uns in Europa Frieden gebracht, deshalb darf er nicht fallen" Im Umkehrschluss bedeutet dies: Fällt der Euro, gibt es Krieg. Deshalb muss der Euro gerettet werden, deshalb brauchen wir den ESM! Ich fasse das als Drohung auf!
Noch einmal hierzu:
(4) Jedes ESM-Mitglied trifft unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen, und unterrichtet den ESM entsprechend.
Ist Deutschland dann Befehlsempfänger vom ESM, dem Vollzug zu melden ist????
Was ist mit dem Souverän, dem Bürger? Das Grundgesetz stellt Abwehrrechte gegenüber dem Staat dar! Und diese werden jetzt, genau wie 1932, suspendiert???? So etwas nennt man auch Diktatur. Und zwar Diktatur des Bank-, Finanz- und Geldwesens!
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- [AG-GOuFP] ESM - hier: Artikel 35, Rudi, 25.05.2012
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- Re: [AG-GOuFP] ESM - hier: Artikel 35, Stefan Müller, 25.05.2012
- Re: [AG-GOuFP] ESM - hier: Artikel 35, alex, 25.05.2012
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- Re: [AG-GOuFP] ESM - hier: Artikel 35, Tugrisu, 25.05.2012
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