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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] ESM neue Fragen

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] ESM neue Fragen


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Der ganze Spuk ist durch drei einfachste Maßnahmen beendet.

1. Staatsanleihen werden in Staatsanleihen ohne Ablaufdatum gewechselt mit 0,2% Zins (wegen den Verwaltungsausgaben)
2. Ein Handel („Markt“) mit Staatsanleihen wird verboten (Kauf und Verkauf zwischen Banken erlaubt, aber nur zum Nennwert, keine Abschläge oder Aufschläge).
3. Staatsanleihen dürfen nur noch in Banken verbleiben

Das hat eine Folge bei den Geldanlegern, das sind die institutionellen Geldvermögensverwaltungsgesellschaften, die nun über Geld verfügen und keine Anlagen in Staatsanleihen mehr zur Verfügung haben.




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