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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Staatskonto bei der Zentralbank täglich auf Null

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Staatskonto bei der Zentralbank täglich auf Null


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Hallo an Alle,

keine Ahnung ob das hier jemanden interessiert, ich habe nun von der Finanzagentur GmbH endlich eine
Feedback bekommen, warum das Staatskonto bei der Zentralbank täglich auf Null stehen muss.

Also das Staatskonto bei der Zentralbank muss täglich auf Null stehen,
weil es so im Maastrichter Vertrag Art. 104 festgelegt wurde.

Art. 104 [Überziehungsverbot]

(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten
(im folgenden als „nationale Zentralbanken“ bezeichnet) für Organe oder Einrichtungen der
Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-
rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen
der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln
von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken.

(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute im öffentlichen Eigentum;
diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der EZB, was die Bereitstellung von
Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.

http://www.eu-info.de/static/common/files/view/1225/EWUMaas.pdf




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