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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette


Chronologisch Thread 
  • From: "Georg v. Boroviczeny" <georg AT von-boroviczeny.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette
  • Date: Tue, 20 Dec 2011 00:23:38 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

zur Info dazu:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,804650,00.html

Elektrische Zigaretten gelten als schadstoffarme Alternative zu
herkömmlichen Glimmstengeln. Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung warnt nun vor den Risiken des Nikotindampfs, in dem auch
krebserregende Substanzen nachgewiesen wurden.


Köln - Die Zigarette, die nicht brennt, besteht aus drei Komponenten: einer
Kartusche mit Nikotinlösung, einem elektrisch betriebenen Verdampfer und
einem Akku. Zieht man am Mundstück, springt das kleine Gerät an und erhitzt
die Flüssigkeit. Der entstehende Dampf wird inhaliert und tritt beim
Ausatmen als weißes Wölkchen aus dem Mund - er stinkt nicht und sticht auch
nicht in den Augen. Längst sieht die E-Zigarette einem herkömmlichen
Glimmstengel zum Verwechseln ähnlich, ein LED-Lämpchen simuliert sogar die
Glut.

Mancher Raucher liebäugelt mit solch einer E-Zigarette, verspricht sie doch
Nikotinkonsum ohne die vielen hochgiftigen Verbrennungsprodukte, die der
Rauch einer normalen Zigarette enthält. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt nun aber vor Gefahren des
Elektropaffens. "Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen
Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem
Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen", sagte
BZgA-Direktorin Elisabeth Pott.
Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf bestehe zu bis zu 90 Prozent aus
Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen könne.
Welche gesundheitlichen Auswirkungen die dauerhafte und wiederholte
Inhalation der chemischen Verbindung hat, sei bisher unbekannt. Neben
bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die
amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen
Kartuschen auch giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine
nachgewiesen.

Kommt die Apothekenpflicht? Oder ein Verbot?

Für eine Rauchentwöhnung sind E-Zigaretten laut BZgA-Chefin Pott nicht
geeignet: "Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist eine
Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht
wird."

Wegen des hohen Nikotingehalts fordert das Deutsche Krebsforschungszentrum
in Heidelberg gar, die elektronischen Zigaretten als Arzneimittel
einzustufen. Sie dürften dann nur noch von Apotheken verkauft werden.
Besondere Sorgen bereitet den Krebsforschern, dass sich die E-Zigarette zu
einem Einstiegsprodukt in den Tabakkonsum entwickeln könnte. Besonders die
süßen und fruchtigen Aromen gelten als bedenklich, da sie vor allem für
Kinder und Jugendliche attraktiv sind. Junge Menschen könnten von
nikotinfreien oder nikotinarmen Produkten nach und nach auf Produkte mit
höherem Nikotingehalt umsteigen, warnen die Forscher.

Wegen dieser Bedenken erwägt die EU-Kommission, E-Zigaretten in die
überarbeitete Fassung der Tabakproduktrichtlinie aufzunehmen - oder sie
alternativ als Medizinprodukt einzustufen. In beiden Fällen droht der
Hightech-Droge eine strenge Prüfung und womöglich das Ende des legalen
Konsums. Noch gilt die E-Zigarette in vielen EU-Ländern und auch in
Deutschland als Genussmittel. Aber das könnte sich 2012 ändern.

hda

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Gina Alt
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2011 22:40
An: 'Mailingliste der AG Drogen'
Betreff: Re: [AG-Drogen] Fw: E-Zigarette

Hallo,

> fallen nach Ansicht der Ministerin unter das Arzneimittelschutzgesetz.

Fallen "nach Ansicht ...". Das, und nur das, ist es.
Ihre rein persönliche Ansicht.

Denn es gibt bereits einige Urteile die die Voraussetzung für eine
solche Einstufung regeln.
Hier gelistet:
http://www.smok-e.de/index.php?option=com_content&view=article&id=181&Itemid
=138

Auch lt. BfArM nicht als solches eingestuft.
Siehe Punkt 7
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/gremien/Versc
hreibungspflicht/62Sitzung/anlage1.pdf?__blob=publicatio
nFile

Gina

--
AG-Drogen mailing list
AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen





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