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ag-bauen-verkehr - [AG Bauen und Verkehr] Frage

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

[AG Bauen und Verkehr] Frage


Chronologisch Thread 
  • From: Pirat Sigi <pirat.sigi AT siegfried.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG Bauen und Verkehr] Frage
  • Date: Fri, 20 Sep 2013 09:32:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

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Hi

eben erreicht mich auf abgeordnetenwatch diese Frage:

"
Kooperation ist viel besser als Konfrontation. Und die funktioniert am
besten, wenn sich die Partner auf Augenhöhe begegnen. Doch fällige
Honorare für nicht materialisierte Planungsleistungen könnnen nicht mit
Sicherungshypotheken besichert werden. Bei dieser gedanklichen
Anregung handelt es sich um das Besicherungsrecht
der Architektenleistungsphasen 1 bis 6 vor der Anlieferung von
Baumaterialien. Obwohl es für diesen Fall des Besicherungsbedarfs den
§ 648 a BGB gibt,
kann man als Architekt mit einer Bürgschaftsforderung in den
Leistungsphasen 1 bis 4 bei keinem Bauherrn Sympathiepunkte für die
Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 sammeln.
Fordert der Architekt während der ersten beiden Leistungsphasen eine
Bürgschaft, werden die folgenden Planungsstufen nicht mehr abgerufen. So
werden die ökonomischen Risiken der Projektentwickler der besagten
Leistungsphasen im Bedarfsfalle bei nicht erzielten Finanzierungen
oder bei
Betreiberabsagen auf die Architektenschaft abgeladen.
Hätte der Architekt kurz vor oder kurz nach Abgabe der
Genehmigungsplanung die Möglichkeit, mit einer einstweiligen Verfügung
eine Sicherungshypothek in das Grundbuch einzutragen, wäre das Honorar
gesichert und es herrschten klare faire Verhältnisse. Der § 648 BGB
müßte um einen 3. Absatz ergänzt werden, in dem alle
Planenden ebenso wie die Bauenden erfasst werden. Dies entspräche dann
auch dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, siehe Art. 3 (1).
Könnten Sie sich dafür im Bundestag einsetzen?
"

das ist nun etwas sehr spezielles, und so frage ich mal in die Runde,
wie das hier geshen wird?



piratische Grüße
sigi
- --
Sigiberlin (Siegfried Schlosser)
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Sigiberlin
mailto:pirat.sigi AT siegfried.de

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