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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 23

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 23


Chronologisch Thread 
  • From: "Käptn Nemo" <kaeptn-nemo AT de-postfach.net>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] AG-Bauen-Verkehr Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 23
  • Date: Fri, 25 Jan 2013 14:40:37 +0100 (CET)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>




Bjoern <bbb AT chefmail.de> hat am 25. Januar 2013 um 14:09 geschrieben:

>
> > >
> > Wer von der Fahrbahn wegen unangepasster Geschwindigkeit (§3 STVO
> > (1))
> > oder aus anderen Gründen abweicht, hat von einer sicheren Fahrbahn
> > ohnehin nichts mehr.
> >
> > >
> Ich weiss nicht warum hier immer wieder §3 kommt???
> Für mich klingt das wieder nach "wer am Baum stirbt ist selbst schuld"? :(

Der Baum ist mit Sicherheit nicht schuld. Schliesslich ist er nicht vor's Auto
gelaufen.

Auf jeden Fall handelt es sich um "menschliches Versagen", des Verunglückten
oder eines anderen Verkehrsteilnehmers, von den wenige Fällen des technischen
Versagens (Reifenplatzer etc.) mal abgesehen.

> Fakt ist: Wer von der Fahrbahn abweicht (egal warum), hat in der Regel sehr
> wohl etwas
> davon wenn dort dann kein Baum steht.

Das ist zwar richtig. Jedoch geht bereits das Strassenverkehrsgesetz (StVG)
von einer Grundsätzlichen Betriebsgefahr bein Betrieb eines Kraftfahrzeugs
aus.
Daher weisen auch mehrheitlich die Gerichte einem Fahrer eines Kraftfahrzeugs
ein Mitverschulden an Unfällen zu, selbst wenn er objektiv keinen Anteil daran
hatte. (Gern von Fußgängern und Radfahrern in Anspruch genommener
"Schlafparagraph", den ich für mehr als überarbeitungsbedürftig halte.)

[StVG §7 (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers,
der
dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch
getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine
Sache
beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen.]

Mal auf den Fall mit den Bäumen angewandt, hätte der Eigentümer der Bäume
sogar
noch einen Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer wegen Sachbeschädigung.

Find ich daneben, ist aber aktuelle Rechtslage.

Käptn Nemo




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