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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Geschwindigkeitsbegrenzung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Geschwindigkeitsbegrenzung


Chronologisch Thread 
  • From: Ulrich Bär <ulrich.baer AT gmail.com>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Date: Thu, 23 Feb 2012 13:10:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>



2012/2/22 Bjoern <bbb AT chefmail.de>
Im übrigen greift die Richtgeschwindigkeit (130 Autobahn) nicht beim Überholen sondern bei den links schleichern…
Wie meinst du das? Was heist die Richtgeschwindigkeit "greift"? Ich hatte sie in meinem Vorschlag verwendet als eine Möglichkeit zwischen "behindernden" überholen und quasi "nicht störenden" Überholen zu unterscheiden.

Bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit und Unfall kannst du eine Mitschuld bekommen, ein Unterschreiten ist nur bei Behinderung (und wegen der Behinderung) strafbar.
Ein Überholvorgang ist ja ein zeitlich abgeschlossenes Ereigniss, Wenn jemand permanent langsam fährt ist dies jedoch nicht OK und kann sogar empfindliche Strafen geben - aber das passiert erst dann wenn einer dauerhaft 60 auf der linken Spur fährt.
Die Richtgeschwindigkeit ist also nicht bindend (die Schilder werden in DE auch nicht mehr aufgestellt und werden ab 2019 ungültig).
http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung

Wenn LKW nur <80 (60) und Busse <100 fahren dürfen macht ja eine Richtgeschwindigkeit von 130 kein Sinn. Da müsste man für die einzelnen Fahrspuren schon seperate Richtgeschwindigkeiten haben.

Möglich ist aber eine Mindestgeschwindigkeit.
(Richtgeschwindigkeit blaues eckiges Schild Zeichen 380, Mindestgeschwindigkeit blaues rundes Schild Zeichen 275)
Mindest Geschwindigkeiten Auf 2Spurigen Autobahnen sollen (laut Verordnung) 70 nicht überschreiten.




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