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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] [Politik] verwertungsverbot von video und bildaufnahmen

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [Ag-bauen-verkehr] [Politik] verwertungsverbot von video und bildaufnahmen


Chronologisch Thread 
  • From: "Lily | Piraten Sachsen" <lily AT piraten-sachsen.de>
  • To: "Bauen und Verkehr ML Piraten" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>, "Diskussion politischer Themen und Ideen" <politik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] [Politik] verwertungsverbot von video und bildaufnahmen
  • Date: Mon, 26 Apr 2010 00:12:41 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: AG-Bauen-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>


Habe weitergeleitet in die AG Bauen und Verkehr.


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: politik-bounces AT lists.piratenpartei.de im Auftrag von Ulrich Baer
> Gesendet: Sonntag, 25. April 2010 22:57
> An: Diskussion politischer Themen und Ideen; ML Recht
> Betreff: [Politik] verwertungsverbot von video und bildaufnahmen
>
>
> http://www.westfalen-blatt.de/start.php?id=35084&artikel=reg
>
> "Richter Knöner kann das verstehen: Es gebe keine konkrete Vorschrift, wo
> vor und während des Tempoverstoßes
> fotografiert werden dürfe. Rechtsanwalt Hamann hält auch bei Fotos von
> Starenkästen ein Beweisverwertungsverbot
> für gegeben. »Die jetzige Rechtsgrundlage ist nicht ausreichend.«
> In einem Land, in dem das Aussehen jedes Verkehrsschildes normiert ist,
> gibt es offenbar keine rechtlich
> wasserdichte Regelung für die Geschwindigkeitsüberwachung.
> Videoaufzeichnungen des fließenden Verkehrs sind
> nicht zulässig, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Denn diese
> erfassen auch alle Autofahrer, die sich
> korrekt verhalten. Sie zu filmen, verstoße gegen das Recht auf
> »informationelle Selbstbestimmung«, sprich den
> Datenschutz."
>
> das gilt doch bestimmt nicht nur für den Strassenverkehr. Das würde aber
> dann ja bedeuten das videobänder aus
> überwachungsanlagen garnicht ausgewertet werden dürfen - sprich auch nicht
> wenn man darauf sieht das einer
> eine bombe legt.- weil ja ohne verdacht gefilmt wurde und somit das
> beweismittel nicht verwertbar ist, oder habe
> ich da was an deren argumentation falsch verstanden?
>
> Vielleicht kann jemand mit ahnung das mal genauer verifizieren um was es
> dabei juristisch geht -- eventuell würde
> das eine geniale Vorlage für den kampf gegen ü-kameras sein und eine nette
> argumentationshilfe.
>
> Gruß
> Ulrich





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