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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] Bürgermeisterwahl und Blinde

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

Listenarchiv

Re: [Ag-barrierefreiheit] Bürgermeisterwahl und Blinde


Chronologisch Thread 
  • From: Johannes Britz <johannes-ml AT familiebritz.de>
  • To: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] Bürgermeisterwahl und Blinde
  • Date: Wed, 05 Dec 2012 13:40:01 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>

Am 03.12.12 21:27, schrieb Johannes Britz:
>
> Daran hab ich auch gedacht. Keine Ahnung was das kostet. Ich bräuchte ja
> zudem erstmal einen Wahlzettel als Vorlage. Anfragen kann man sowas ja
> dann mal z.B. blista.de
>
> Ich würde das schon gern hier machen. Wäre positiv für uns ;-)
>
>

Ich kann den hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK gerade
nicht leiden! *kopf->tisch*

Seite 176

http://www.behindertenrechtskonvention.hessen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaabybi

Wahlschablonen können bei Wahlen und Abstimmungen grundsätzlich
eingesetzt werden; es handelt sich bei ihnen allerdings um aus-
schließlich private Hilfsmittel des einzelnen Wählers bzw. der einzelnen
Wählerin, die dementsprechend nicht von den Gemeinden vorge- halten oder
von Wahlvorständen ausgehändigt werden dürfen. Um blinden oder
sehbehinderten Wahlberechtigten das selbstständige Einlegen des
Stimmzettels in die Schablone zu ermöglichen, wird bei Landtagswahlen
sowie bei Volksbegehren und Volksabstimmungen in die rechte obere Ecke
aller amtlichen Stimmzettel ein Loch gestanzt. Die Schablonen können von
Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung erklärt haben,
hergestellt und verteilt werden; bei den letzten Landtagswahlen hat der
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. dieses für ganz Hessen
übernommen. Zusätzlich zu der Schablone erhalten Interessierte eine Au-
dio-CD, auf der der vollständige Stimmzettelin- halt und weitere
Informationen zu hören sind. § 13 HessBGG sieht eine Kostenerstattung
für die Herstellungs- und Vertriebskosten vor. Die Hessische
Landesregierung stellt pro Landtags- wahl und Volksabstimmung insgesamt
25.000 Euro für die Herstellungs- und Vertriebskosten der Wahlschablonen
zur Verfügung.




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