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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] Piraten-Urheberrechtsänderung für behinderte Menschen

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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Re: [Ag-barrierefreiheit] Piraten-Urheberrechtsänderung für behinderte Menschen


Chronologisch Thread 
  • From: ESH <ESH AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] Piraten-Urheberrechtsänderung für behinderte Menschen
  • Date: Tue, 03 Apr 2012 11:29:22 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Ich verstehe das so:

Stephan Schurig schrieb:

24 - Verzicht auf Vergütung bei Aufbereitung oder Verbreitung von Werken für Behinderte.
"Für" weist schon darauf hin, daß hier andere aktiv werden.

Nehmen wir das Beispiel Film-DVDs ohne geeignete Untertitel (das was heute qualitativ angeboten wird halte ich teils für so minderwertig, daß man es nicht als ausreichend für erreichte Zugänglichkeit einstufen kann). Wenn ein Unternehmen sich bei seinen DVDs geeignete Untertitel spart, dann wird es seiner aus Eigentum herrührenden gesellschaftlichen Verpfichtung nicht gerecht. Ich würde sagen, daß dann andere ohne Einverständnis und Vergütung die Zugänglichkeit herstellen dürfen. Ich würde hier also eigentlich zu mehr Mut in der Initiative raten, der Entwurf scheint mir zu zaghaft.

Wenn wir nun ausdrücklich wieder die Einrichtungen an irgendeiner Stelle ausdrücklich erwähnen, die nicht Inklusion betreiben, dann läuft dies auf eine Stärkung hinaus, die einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Es reicht schon, daß z.B. für Heime eine Grundsteuerbefreiung erreicht werden kann, jedoch für inklusive WGs nicht, etc. Hier sollte es auch egal sein, ob ein Heimbetreiber sich um eine eingeblendete gebärdensprachliche Übersetzung von "Bambi" kümmert oder irgendwelche Nerds das im stillen Kämmerlein tun und dann kostenlos ins Internet hochladen.

Daher würde ich den Entwurf noch verschärfen, z.B. so:
"Der Urheber verwirkt seine Vergütung bei der Vervielfältigung, Verbreitung und Aufbereitung seiner Werke für Behinderte durch andere, sofern er diese Zugänglichkeit nicht selbst im Rahmen seines allgemeinen Produktangebots (keine exklusiven und möglicherweise überteuerten Spezialprodukte = Grundsatz Universelles Design) in umfassend gleichwertiger Qualität gewährleistet."

Das würde ich für eine ziemlich gute Lösung halten, weil so die Hersteller ganz anders motiviert würden endlich ernsthaft aktiv zu werden.




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