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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] Piraten-Urheberrechtsänderung für behinderte Menschen

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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Re: [Ag-barrierefreiheit] Piraten-Urheberrechtsänderung für behinderte Menschen


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schurig <neoxtrim AT yahoo.de>
  • To: soe AT enthinderung.de, Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] Piraten-Urheberrechtsänderung für behinderte Menschen
  • Date: Tue, 03 Apr 2012 01:07:22 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>

Vielleicht habe ich einfach einen Denkfehler. Ich kann es nicht mehr ganz nachvollziehen. Aber mir leuchtet ein, dass es nicht Sinn hat die Institutionen rauszugreifen, da dort der Personenkreis eh schon vertreten ist. Allerdings ist wieder die Frage, ob nichtbehinderte Pfleger_innen, Mitarbeiter_innen etc. die Nutzung FÜR behinderte Menschen damit erlaubt bekämen. Deswegen ist die Frage danach, ob bspw. eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung nicht doch noch einen anderen Personenkreis einbezieht als nur die behinderten Menschen.

Ist die Frage jetzt vielleicht klarer?

Am 02.04.2012 14:55, schrieb soe AT enthinderung.de:
Hallo,
Denkbar wäre auch, Institutionen wie Behindertenwerkstätten,
Wohnheimen o.ä. diese Rechte damit einzuräumen, wenn der/die
Urheber_in darauf zurückgreifen.
Sicherlich kann man das tun, wenn man Inklusion nicht als Ziel
betrachtet und verstanden hat.
Danke, dass du mir offen ins Gesicht sagst, dass ich keine Ahnung
hätte was Inklusion ist und gar nicht erst wolle. Vielleicht hast du
einfach meine Aussage komplett missverstanden?

Also ich hatte es so verstanden:

Idee 1 zu einer Bestimmung des begünstigten Kreises:
Ich würde prinzipiell erstmal eine Spezifizierung auf Schwerbehinderte
mit Grad 50 vorschlagen.
Idee 2 zu einer Bestimmung des begünstigten Kreises:
Denkbar wäre auch, Institutionen wie Behindertenwerkstätten,
Wohnheimen o.ä. diese Rechte damit einzuräumen, wenn der/die
Urheber_in darauf zurückgreifen.
Aufgrund des Protestes erwäge ich nun die Möglichkeit, daß Punkt 2
ergänzend gemeint war. Wenn das so ist, frage ich mich wieso man das aus
deiner Sicht extra klarstellen müßte, wenn es dort eben um die
Zugänglichmachung für einen begünstigten Personenkreis ginge, der sich
in diesem Fall dort aufhalten würde.


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