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sg-presse - [Sg-presse] Fwd: Verfassungsschutz muss 40% Personendaten löschen – BI Umweltschutz fordert Aufklärung

sg-presse@lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der SG Bundes-PR

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[Sg-presse] Fwd: Verfassungsschutz muss 40% Personendaten löschen – BI Umweltschutz fordert Aufklärung


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Heinen <th.heinen@googlemail.com>
  • To: Piratenpartei ML LV Rheinland-Pfalz <rheinland-pfalz@lists.piratenpartei.de>, "rlp-ag-presse@lists.piratenpartei.de" <rlp-ag-presse@lists.piratenpartei.de>, "sg-presse@lists.piratenpartei.de" <sg-presse@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Sg-presse] Fwd: Verfassungsschutz muss 40% Personendaten löschen – BI Umweltschutz fordert Aufklärung
  • Date: Thu, 15 May 2014 23:30:29 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-presse>
  • List-id: Mailingliste der SG Presse - Diskussion <sg-presse.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

machen wir da auch was zu? Ist das auf dem Schirm?

--
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Heinen

Teamleiter AG Presse Rheinland-Pfalz



---------- Forwarded message ----------

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow - Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20
29439 Lüchow
http://www.bi-luechow-dannenberg.de
Büro: Tel: 05841-4684  Fax: -3197
buero@bi-luechow-dannenberg.de

Pressemitteilung  15.05.14

Verfassungsschutz muss 40% Personendaten löschen – BI Umweltschutz fordert Aufklärung

Niedersachsen Innenminister Boris Pistorius gesteht ein Systemversagen des Verfassungsschutzes ein: 40% der Personendaten müssen wegen unzulässiger Speicherung sofort und zeitnah gelöscht werden. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) fordert Aufklärung, wie viele der Geschädigten als Castor- und Atomkraftgegner von diesem Datenskandal betroffen sind.

Unter den illegal vom Verfassungsschutz gespeicherten Daten befinden sich auch Daten von Castor- und Atomkraftgegnern. Die Task Force im Auftrag des Innenministers kommt selbst zu dem Ergebnis: Die ökologische Wertedebatte um die Sicherheit von Atomanlagen ist kein verfassungsfeindliches Bestreben, die Überwachung illegal.
Atomkraftgegner hatten die offensive Beobachtung durch Staats- und Verfassungsschutz seit Jahren beklagt. Datenschutzklagen waren nicht immer erfolgreich, denn der Verfassungsschutz erteilt so lange keine Auskunft, wie Personen unter Beobachtung stehen. „Die theoretische Klagemöglichkeit wird zu einem zahnlosen Tiger,wenn nur über abgeschlossene Vorgänge Auskunft erteilt wird“, so Anwältin Ulrike Donat.

Bekannt geworden ist auch, dass die Polizei aus ihrer Kenntnis als Versammlungsbehörde persönliche Daten über Versammlungsanmelder weitergibt an den Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt und das Bundeskriminalamt. Damit wird allein die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützte Anmeldung oder Leitung einer friedlichen Versammlung zu einem Extremismusverdacht umfunktioniert. Bereits eine erneute Anmeldung verlängert die Speicherung um 5 Jahre – und das alles nur für ein verfassungskonformes Verhalten, nämlich die Ausübung eines hochrangigen Grundrechtes. Schon in der Vergangenheit gab es mehrere Skandale um die Überwachung von Atomkraftgegnern und der Bürgerinitiative Umweltschutz durch den Verfassungsschutz.

„Die Speicherung von Atomkraftgegnern in Verfassungsschutzdateien stellt eine massive Einschränkung der Grundrechtsausübung auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit dar. Gegen Atomkraft zu sein, stellt nicht zwingend eine Systemopposition dar. Unser Protest ist in der Gesellschaft breit verankert, denn wir fordern die notwendige Diskussion um Sicherheit und Ethik von Politik und Energiewirtschaft. Dafür bespitzelt uns der Verfassungsschutz. Das ist nicht hinnehmbar!“, hält Martin Donat dem Innenministerium entgegen.

Die Bürgerinitiative verlangt nun Transparenz über den Umfang der Bespitzelung und Benachrichtigung aller, die von rechtswidriger Speicherung betroffen sind. „Der Verfassungsschutz sollte nachdrücklich in seine Schranken gewiesen werden und seine eigentlichen Aufgaben erfüllen – es braucht umfangreiche Schulungen des Verfassungsschutzes selbst in der Bedeutung der Grundrechte“ – so Rechtsanwältin Ulrike Donat.

„Die Öffentlichkeit hat das Recht, umgehend darüber informiert zu werden, wie viele der vom Verfassungsschutz gespeicherten Personendaten Atomkraftgegner betreffen und die Betroffenen haben das Recht, umgehend über die illegale Speicherung ihrer Personendaten persönlich durch ein Anschreiben des Innenministeriums informiert zu werden.“, fasst Kerstin Rudek die Haltung der BI zusammen.




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