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sg-presse - Re: [Sg-presse] PM wg GEMA Youtube Lizenz

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Betreff: Mailingliste der SG Bundes-PR

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Re: [Sg-presse] PM wg GEMA Youtube Lizenz


Chronologisch Thread 
  • From: Bruno Kramm <bruno.kramm@piratenpartei.de>
  • To: sg-presse@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Sg-presse] PM wg GEMA Youtube Lizenz
  • Date: Thu, 06 Feb 2014 09:59:12 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-presse>
  • List-id: Mailingliste der SG Presse - Diskussion <sg-presse.lists.piratenpartei.de>

Dann statement, hab keine Zeit für weitere Erklärung..

Hier mein FAZ Beitrag dazu...


Grüße

Bruno


Der Goldesel im Netz

Die Gema deutet Youtubeclips neu


Erst heute hatte ich mit einem Kollegen, Promoter bei einer großen Majorfirma, über die neueste Verlautbarung der GEMA gesprochen. Das Gleichziehen mit der kleineren österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM in Sachen gewünschter Lizenztarif für eingebettete Youtube Clipstreams rang ihm nur ein verzweifeltes Kopfschütteln ab. So klein der technische Unterschied zwischen den fraglichen Codebefehlen noch sein mag, der über eine Lizenzgebühr oder die kostenfreie Nutzung entscheiden soll – die Wirkung wäre fatal. Musikpromoter würden eines der wichtigsten viralen Tools verlieren: Die digitale Streetpromotion, das Netzgeflüster in den sozialen Netzwerken, das immer häufiger über Erfolg oder Flop entscheidet.

Blogs, Facebookseiten und sonstige private Webseiten würden ein kostspieliges Hobby, während die GEMA noch zusätzlich zu den bei Youtube geltend gemachten Ansprüchen abkassieren könnte. Übrigens tut sie das in vielen anderen Fällen, wie z.B. wenn sie eine zusätzliche Lizenz von jedem DJ fordert, der aus Gründen des Gewichts seiner CD Kisten die besten Tracks seiner legal erworbenen CD Sammlung auf einen USB Stick überspielt.


Kleiner Unterschied, große Wirkung


Der Unterschied zwischen den beiden Internet Codes „HREF="“" und „SRC="“" stellt sich so dar: Während der erste in den meisten Fällen als Textlink zu einem Youtubeclip dargestellt wird, der dann durch den Klick direkt auf das Angebot von Youtube führt, wird mit dem Zweiten das Video in einem integrierten Fenster auf der Seite oder auf dem Facebookprofil des Nutzers eingebettet. Dieses Einbetten von Medien bedeutet in der Art des Aufrufs bei Youtube keinen wirklichen Unterschied. Es ist so, als würde ich die aktuelle Tageszeitung auf ein Rockkonzert mitnehmen, ein Fenster hinein schneiden und das Konzert durch diese Öffnung verfolgen. In beiden Fällen sehe ich das Konzert. In beiden Fällen streamt Youtube das Video zum Nutzer, samt den Werbeinblendungen und Bannern. In beiden Fällen muss die GEMA bereits einen Mindestbetrag von Youtube erhalten, über dessen finale Höhe zwar noch immer keine einvernehmliche Einigung erzielt wurde, die jetzt aber vor dem Schiedsgericht vor dem DPMA verhandelt wird. In beiden Fällen behält Youtube und der Anbieter, der das Video auf die Videoplattform geladen hatte die Hoheit über das Video, seine Monetarisierung, Untertitel, Texteinblendungen, Links, das Löschen oder Privatstellen.

Und: In beiden Fällen hat der kundige User, der einen Link auf seiner Facebookseite teilt oder auf seinem Wordpressblog veröffentlicht, keine wirkliche Wahl. Der kostenfreie „HREF="“" Link wird dort automatisch in einen eingebetteten Videoplayer umgewandelt und würde dann nach der Logik der GEMA lizenzpflichtig werden.

Auf der Internetseite der GEMA rudert man bereits ein wenig zurück und möchte jetzt erst einmal das Urteil des EUGH zu eingebetteten Links abwarten. Dennoch, die Logik des GEMA Tarifs der sogenannten Kabelweiterleitung erinnert an die unzähligen anderen Versuche, Geschäftsmodelle der Offlinewelt 1:1 auf die Onlinewelt zu übertragen.


Wie könnte das funktionieren?


Will die GEMA jetzt, ähnlich wie sie es in der Offlinewelt tut, Spione aussenden, die akribisch darüber wachen, wo Musik aufgeführt, vervielfältigt oder übertragen wird? Auch Youtube könnte theoretisch diese Verbindungsdaten übermitteln. Sie hat ja die Informationen von welcher Internetseite aus das jeweilige Video angesurft wurde.


Sollte die GEMA eine Einzelverrechnung vorziehen, müsste sie die althergebrachte umgekehrte Beweislast samt GEMA Vermutung bei den Nutzern durchsetzen. Das bedeutet dann für den Blogger, die jeweilige Autorenschaft der Musik im eingebetteten Videos nachweisen zu müssen.

Wie mühsam das Ringen mit der GEMA ist, die Nichtmitgliedschaft von Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern nachzuweisen, davon können Labelbetreiber ein Lied singen. Die GEMA lässt keine Pseudonyme zu und fordert Lizenzen, sobald eine namentliche Verwechslung mit einem eingetragenen GEMA Mitglied nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Urheber der Hintergrundmusik von Urlaubsdokus, Anleitungsvideos, Tutorials und Fernkursen nachzuweisen, ist wohl keinem Nutzer zumutbar.


Sollte die GEMA dagegen auf Pauschalabgaben setzen, würde wohl jeder Facebooknutzer, Tumblr oder Wordpress Blogger je nach Ranking einen Flatratebetrag entrichten. Bendenkt man den rasend wachsenden Anteil von Komponisten die gar keine Mitglieder der Verwertungsgesellschaft sind, wird schnell klar in welchem Umfang die GEMA Beträge einsammeln könnte, die ihr gar nicht zustehen.

Das tut sie heute übrigens schon in sehr vielen Bereichen. Die geschätzten Beträge gehen samt der ZPÜ Abgabe in die mehrstelligen Millionen. Jahr für Jahr.


Worum es eigentlich geht


Es ist der Kampf um die Deutungshoheit zwischen den klassischen Verwertungsgesellschaften und der Netzszene um die Interpretation von Codes und Nutzungsarten. Die Unterscheidungen werden dabei für den Nutzer immer unübersichtlicher. Die Trennschärfe zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller, territorialen Grenzen und der Art der Einbettung eines Videos hat zuletzt beim Leistungsschutzrecht versagt. Die klassischen Verwertungsgesellschaften sehen jetzt die einmalige Chance das Netz zu filetieren und jede heute noch freie Form der kreativen Nutzung von Medien zu monetarisieren.


Und dieser legale Raubzug bekommt eine europäische Dimension. So positiv die neue EU Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung ausfällt, die Tücke liegt im Detail. Für neue Musikdienste soll es im Netz jetzt schneller und einfacher werden, die Online-Rechte europaweit zu lizensieren. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die größte der europäischen Verwertungsgesellschaften auch bei Nutzern in ganz Europa abkassieren könnte. Harmonisierung Galore!


Tl; dr – Die GEMA Eintreiber bleiben dem überlieferten Leitspruch ihres alten Vorsitzenden Kreile treu: Die GEMA, der „Fels in der Brandung der Wogen der Digitalisierung.“ - Das Internet dagegen „nichts anderes als ein virtuelles Kaufhaus”


Hallo zusammen,


ich mach dann mal das mit der kritischen Qualitätskontrolle. Der Text ist so nicht selbsterklärend, wer sich nicht mit dem Thema befasst hat, oder auch die Diskussion nicht mitbekommen hat, kann sich das so aus dem Text ohne weitere Recherchen nicht erklären. Grundsätzlich bitte auch entscheiden: Entweder ein Statement schreiben (dann auch kurzer Freigabeprozess) oder eine PM (langer freigabeprozess), aber bitte kein Mischmasch, um einen kurzen Freigabeprozess zu haben, obwohl eigentlich eine Quasi-PM verschickt wird.


Anmerkungen im Pad:
https://sgpresse.piratenpad.de/GEMA-Youtube


BG; Anita



Am 6. Februar 2014 06:50 schrieb Daniel Tschada <daniel@tschada.net>:
Am Wed, 05 Feb 2014 16:28:17 +0100
schrieb Bruno Kramm <bruno.kramm@piratenpartei.de>:

> Hab schon mal selber Pad aufgemacht
> https://sgpresse.piratenpad.de/GEMA-Youtube <https://t.co/6IXNfi4xvT>

Inhaltlich m.E. ok. Tippfehler habe ich auch keine gefunden.
Fehlt noch ne Freigabe.

Grüße
moep
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/sg-presse



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