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sg-presse - Re: [Sg-presse] [SG Presse] [PM - Entwurf] Quorum GEMA Petition erreicht

sg-presse@lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der SG Bundes-PR

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Re: [Sg-presse] [SG Presse] [PM - Entwurf] Quorum GEMA Petition erreicht


Chronologisch Thread 
  • From: Martina Flasch <martina.flasch@piratenpartei.de>
  • To: Mailingliste der SG Presse - Diskussion <sg-presse@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Sg-presse] [SG Presse] [PM - Entwurf] Quorum GEMA Petition erreicht
  • Date: Thu, 18 Oct 2012 12:55:08 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-presse>
  • List-id: Mailingliste der SG Presse - Diskussion <sg-presse.lists.piratenpartei.de>

Ist das noch aktuell?

On 17.10.2012 22:03, Anita Möllering wrote:
Hallo zusammen,

bitte was für morgen früh hierzu vorbereiten.


ePetition gegen GEMA-Vermutung knackt das Quorum noch in der Nacht zum
18.10.2012

Die Piratenpartei hatte alle Bürger dazu aufgerufen, die ePetition des
Bürgers David Henninger beim Deutschen Bundestag gegen die
GEMA-Vermutung [1] zu unterzeichnen. Durch die derzeit praktizierte
Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und
Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von GEMA Gebühren befreit zu
sein.

»Wir sind sehr glücklich, dass es diese für die Vielfalt der Kultur
so wichtige Petition über das Quorum geschafft hat. Die
GEMA-Vermutung führt heute ständig zu einer unfairen Bereicherung der
GEMA an Werken, die gar nicht von ihr vertreten werden.«, so der
Bundesbeauftragte für das Urheberrecht der Piratenpartei, Bruno Kramm
und führt weiter auf:

»Die GEMA-Vermutung muss endlich aus dem
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gestrichen werden. Der Gesetzgeber
muss klarstellen, dass die Vermutung der Rechtswahrnehmung durch die
GEMA in der bisherigen Form für den diversifizierten Musikmarkt von
heute nicht mehr statthaft ist. Die Umkehr der Beweislast durch die
GEMA-Vermutung führt zu einer ungerechtfertigten Aneignung von
Lizenzbeträgen, die der GEMA gar nicht zustehen. Dabei handelt es sich
streng urheberrechtlich betrachtet sogar um eine Verletzung des
Urheberrechtes.«

»Kein DJ kann die bürgerlichen Namen der Songschreiber aller
aufgeführten Titel kennen. Darauf setzt die GEMA und kassiert auf
unzähligen Veranstaltungen GEMA-Gebühren für GEMA-freies
Repertoire«, so Bruno Kramm weiter. »Die GEMA akzeptiert dabei keine
Pseudonyme und schreckt nicht einmal vor der Aufdeckung der Anonymität
von im Ausland verfolgten Künstlern zurück.«



Danke schön!

LG, Anita





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