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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Beschluß bei Vergleich

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Beschluß bei Vergleich


Chronologisch Thread 
  • From: Holger Hofmann <pirat37304@yahoo.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Beschluß bei Vergleich
  • Date: Sat, 11 Nov 2017 11:21:00 +0000 (UTC)
  • Authentication-results: mail.intern.piratenpartei.de (MFA); dkim=pass (2048-bit key) header.d=yahoo.de

Hallo,

wir haben erreicht, daß sich die Parteien verglichen haben.
Wie sieht nun der zu erstellende Beschluß aus?

M.E. wäre wie folgt zu beschließen:

Tenor:
In dem Verfahren ...
schließen die Parteien folgenden Vergleich:
"...
Beide Seiten betrachten mit diesem Vergleich das Verfahren als erledigt.“

Durch die Richter ... wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den gerichtlichen Vergleich vom ... beendet worden ist.

Sachverhalt:
Auf die Sachverhaltsdarstellung kann m.E. verzichtet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Ein Rechtsmittel ist gegen diesen Beschluß nicht gegeben.
Jedoch kann innerhalb 14 Tagen mündliche Verhandlung beantragt werden.
In dieser wird zunächst nur die Frage geklärt, ob der Rechtsstreit durch den Vergleich (vollständig) erledigt wurde.

(14 Tage-Frist in Anlehnung an § 13 Abs. 2 SGO; Antrag auf mündliche Verhandlung siehe https://openjur.de/u/453324.html - OLG Hamm vom 13. Januar 2012 · Az. I-9 U 45/11)


Hat jemand schon entsprechende Erfahrungen oder hat Bedenken gegen den oben stehenden Aufbau und/oder die Rechtsbehelfsbelehrung?
 
Gruß Holger
Richter am Landesschiedsgericht Brandenburg


  • [Schiedsgericht-Koordination] Beschluß bei Vergleich, Holger Hofmann, 11.11.2017

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