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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Öffentliche Sitzung - Verlesen der Klageschrift

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Öffentliche Sitzung - Verlesen der Klageschrift


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Öffentliche Sitzung - Verlesen der Klageschrift
  • Date: Thu, 31 Mar 2016 22:11:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin!

Am 31.03.2016 um 17:12 schrieb Stefan Kalhorn:
Hallo,

verlesen werden nicht die Schriftsätze der Beteiligten, sondern der
Urteilstatbestand, damit die Beteiligten wissen, dass die Richter den Fall
kennen.
Für ein Parteigericht finde ich das übertrieben, aber es schadet auch
nicht. Sinnvollerweise sollte es aber der Text sein, den das Schiedsgericht
vorab geschrieben hat, nicht einzelne Schriftsätze.

Im Grunde ist es eine Selbstkontrolle, ob man als Richter Aktenkenntnis hat.
Was Stefan sagt. Die ganzen Schriftsätze zu verlesen, ist mE unsinnig. Die tatsächlichen Argumente kann man schnell auf ein paar Sätze eindampfen, häufig hat man seitenweise Unerheblichkeiten drin. Die muss man nicht vorlesen. Kostet Zeit.

Den Urteilstatbestand zu verlesen, kann im Hinblick auf die Öffentlichkeit interessant sein. Kann man machen.
Eine Pflicht besteht mE nicht.

Wichtig wäre aber, wenn man schon öffentliche Verhandlungen macht (und das ja auch von Seiten des aktuellen BSG so in die Satzung schreiben lässt), dass man vielleicht die Sache mit dem Aktenzeichen aufruft. Das erleichtert es der Öffentlichkeit tatsächlich immens, ihrer Kontrollfunktion nachzukommen… ;-)

Grüße aus Brandenburg,
Simon




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