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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge
  • Date: Fri, 22 Jan 2016 02:50:45 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin.

Am 22.01.2016 um 02:43 schrieb Georg von Boroviczeny:
Simons Ärger ist zwar verständlich, aber mE, lieber Simon, fehlgeleitet.
Die hier angesprochenen SÄAs haben mit einem gem. Schiedsgericht nichts
zu tun.
Ja. Und? Ist das hier die Liste zur Diskussion eines gemeinsamen Schiedsgerichts oder ist das hier die Liste zur Diskussion von Dingen, die potenziell alle Schiedsgerichte interessieren können?

Wenn irgendwelche Wirrköpfe behaupten, es hätte in der Schiedsgerichtsbarkeit der Piratenpartei noch nie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben, dann sollten sie das vielleicht zuerst auf dieser äußerst exklusivlichen Liste tun. Dann könnte man ihrer Verwirrung nämlich mit zwei oder drei schnellen Links abhelfen.

So aber lieber auf die Leute pöbeln, die Satzungsänderungen transparent und partizipativ machen wollen, und den eigenen Schwachsinn klandestin (ich mag das Wort, hatten wir vor dem letzten BPT auch, erinnert sich wer?) undiskutiert ins Antrasportal kippen.

Kann man machen.

Allerdings:
wofür die unbedingt nötig sind/sein sollen, erschließt sich mir eher
nicht; gibt es (derzeit/früher) Verfahren, wo dies (Wiedereinsetzung)
streitig war?
Ich hatte ein paar Fälle. Was haben wir gemacht? Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand. Rechtsstaatsprinzip, allgemeiner Prozessgrundsatz (gesetzliche Verpflichtung zu gerechtem Verfahren, § 14 Abs. 4 PartG), Gewohnheitsrecht. Such Dir was aus.

und genügt es denn nicht, dass es allgemeine gesetzliche
Regelungen dazu gibt?
Natürlich genügt das. Also, wenn man Jura kann. Also, vernünftig Jura kann. Mit denken und so.

Man kann natürlich auch wieder die ZPO in die Satzung schreiben, da steht alles haarklein aufgeführt. Dann muss auch keiner mehr denken.

ich glaube nicht, dass eine Satzung sozusagen alle
ev. in Frage kommenden Gesetzesbücher -auch ausschnittsweise- beinhalten
muss;
Tja. Anderer Ansicht: Bayern und das Justiziariat. Jemand™ sollte schonmal die Loseblattsammlungen und den Änderungsdienst vorbereiten…

auf sowas kann schiedsgerichtsintern hingewiesen werden, bzw. im
Streitfalle im Urteil formuliert werden.
Dies. Aber das hätte ja mit Jura zu tun. Wolln wir nicht. Wir sind doch Piraten!!

Nun etwas verärgert,
Simon

Am 22.01.2016 um 02:35 schrieb Simon Gauseweg:
Ahoj!

Ich mache, weil's ja offenbar sonst keiner tut, mal auf zwei
Satzungsänderungsanträge zur Schiedsgerichtsordnung aufmerksam:
<https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2016.1/Antragsportal/S%C3%84A011>

<https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2016.1/Antragsportal/S%C3%84A012>


Toll, wie die hier diskutiert wurden! Und einfach klasse, wie man die
jetzt noch verbessern kann, wo noch soviel Zeit ist bis zum
Antragsschluss! ;-)

Insbesondere Holger: Willst Du uns eigentlich verarschen? Erst den
Stunt mit "Ich halte monatelang die Fresse, aber wenn sich aus ein
paar diskutierten Ideen was ergibt, brüll ich »nichts
überstürzen!1!elf!«" von vor ein paar Tagen bringen und dann
Mitantragsteller bei zwei Satzungsänderungsanträgen, die diese Liste
nichtmal gesehen haben?!

Kannst Du bitte endlich die Listenmoderation hier abgeben? Ich möchte
da Integritäten in Zweifel ziehen, bitte… m(

Und weil Ich gerade so schön dabei bin:
<https://twitter.com/knupwal/status/690344903897976832>

Amüsierte Grüße,
Simon






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