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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte
  • Date: Fri, 15 Jan 2016 18:53:30 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hier meine 2 ct. zur Überarbeitung (anhang)
bests
georg

Am 15.01.2016 um 18:31 schrieb Simon Gauseweg:
Aloha!

Im Anhang ein Entwurf einer Satzungsänderung für ein gemeinsames Landesschiedsgericht (GLSG), nebst ein paar Bugfixes.
Ich bitte um konstruktives Feedback.

Grüße,
Simon

Am 07.12.2015 um 03:06 schrieb Simon Gauseweg:
Moin.

Stefan Kalhorn aus MV hatte am 12.11.2015 u.a. vorgeschlagen:
Wir schaffen für die Landesverbände, die mitmachen
wollen, ein gemeinsames Landesschiedsgericht. Ich halte ein solches
Gericht
mit zwei Kammern und sechs juristisch gebildeten Schiedsrichtern aus
sechs
Landesverbänden für effektiver als sechs Landesschiedsgerichte.

Ich will das mal transparent angehen. Zumindest in der Grobstruktur.
Wenn sich genug™ Menschen finden, um das Projekt tatsächlich anzugehen,
können wir ja gerne kurzfristig ein Mumble anberaumen.

Wenn wir das noch zum nächsten BPT einreichen wollen, sollte das
innerhalb eines Monats von heute an fertig sein – dann sind wir meiner
Zählung nach noch innerhalb der 6-Wochen-Frist vor dem BPT 16.1.


Grundlegende Überlegungen:
Das zentrale Problem, das wir hier irgendwie lösen müssen, ist, dass das
PartG gemeinsame Gerichte erst ab der Kreisstufe vorsieht:

§ 14 PartG (Auszug):
Zur Schlichtung (…) sind zumindest bei der Partei und den
Gebietsverbänden der jeweils höchsten Stufe Schiedsgerichte zu bilden.
Für mehrere Gebietsverbände der Kreisstufe können gemeinsame
Schiedsgerichte gebildet werden.

Gemeinsame Gerichte mehrerer Landesverbände müssten also so ausgestaltet
werden, dass die einzelnen Anteile der Länder im Zweifel auch als eigene
Gerichte identifizierbar sind bzw. bleiben. Die Konstituierung muss also
bottom-up statt top-down laufen, und das obwohl sie in der SGO (also
oberster Satzung) geregelt ist. Das wird nicht ganz einfach.

Eine abschließende Lösung habe Ich nicht. Allerdings die folgenden, eher
fragmentarischen Ideen:

Eine Möglichkeit wäre, die LSG als Kammern in solchen
landesübergreifenden Schiedsgerichten zu erhalten. Also gewissermaßen
"Landesübergreifendes Schiedsgericht NORD, Länderkammer SH, Länderkammer
MV, etc.". Daneben dann gemischte Kammern oder gemeinsame Senate oder so.

Eine andere Möglichkeit wäre ggf, dass wir die übergreifenden Gerichte
optional machen und die Landesverbände jeweils die Kompetenz zur
"eigenen" Schiedsgerichtsbarkeit freiwillig (per Parteitagsbeschluss
oder Satzung) "nach oben" abgeben. Das Stichwort für die Insider zu
dieser Konstruktion lautet glaube Ich "begrenzte Einzelermächtigung". ;-)

Ich würde mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass bei einer
gliederungsübergreifenden Lösung wichtig ist, dass die Gliederung sich
die Jurisdiktion jederzeit irgendwie zurückholen kann, das
Schiedsgericht also prinzipiell immer "bei ihnen" eingerichtet ist, weil
sie es "kontrollieren" können und es ihnen nicht "weggenommen" ist. Wäre
eine recht weite Auslegung des § 14 IV PartG, die halte Ich aber
angesichts der verfassungsrechtlich geschützten Parteienfreiheit (Art.
21 Abs. 1 S. 2 GG) noch für sehr gut vertretbar.

Meinungen? Kommentare? Kritik? Spontane Ideen?

Grüße,
Simon




-- 

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny

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