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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Aufbewahrung der Urteile gem. § 12 Abs. 7 SGO

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Aufbewahrung der Urteile gem. § 12 Abs. 7 SGO


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Aufbewahrung der Urteile gem. § 12 Abs. 7 SGO
  • Date: Sat, 29 Aug 2015 21:47:15 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wie handhabt Ihr die Aufbewahrung der schriftlichen, von allen am Verfahren beteiligten Richter unterzeichneten Ausfertigung gem. § 12 Abs. 7 SGO?

Meiner Auffassung nach handelt es sich dabei um a) Papier und b) Klartext, d.h. keine geschwärzte Ausfertigung, wie sie § 12 Abs. 8 SGO vorschreibt.

Hier stellt sich v.a. die Frage des Datenschutzes und der Praktikabilität. Eine Aufbewahrung bei einem der Richter verbietet sich mE bereits deshalb, da hier mit der Zeit ein umfangreicher Aktenstand anfällt, der dann auch übergeben werden müsste. Das erscheint mir aufgrund der hohen Fluktuation im Amt sehr unpraktikabel.

Bislang hat allerdings (soweit Ich weiß) keines unserer 17 Schiedsgerichte eigene Geschäftsräume, sodass auf gemeinsame Geschäftsstellen zurückgegriffen werden muss.

Wie sollten die Urteile dort aufbewahrt werden? Im verschlossenen Umschlag? Oder reicht ein Aktenordner aus, solange er in einem Stahlschrank o.ä. verschwindet? Oder ist ein eigener Stahlschrank angebracht/notwendig?

Vielen Dank im Voraus und
Grüße aus Brandenburg

Simon




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