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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Aufbewahrung der Urteile gem. § 12 Abs. 7 SGO
Chronologisch Thread
- From: Melano <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
- To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Aufbewahrung der Urteile gem. § 12 Abs. 7 SGO
- Date: Sun, 30 Aug 2015 02:20:35 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Am 29.08.2015 um 21:47 schrieb Simon Gauseweg:
> Hallo Kolleginnen und Kollegen,
>
> wie handhabt Ihr die Aufbewahrung der schriftlichen, von allen am
> Verfahren beteiligten Richter unterzeichneten Ausfertigung gem. § 12
> Abs. 7 SGO?
>
> Meiner Auffassung nach handelt es sich dabei um a) Papier und b)
> Klartext, d.h. keine geschwärzte Ausfertigung, wie sie § 12 Abs. 8 SGO
> vorschreibt.
>
> Hier stellt sich v.a. die Frage des Datenschutzes und der
> Praktikabilität. Eine Aufbewahrung bei einem der Richter verbietet sich
> mE bereits deshalb, da hier mit der Zeit ein umfangreicher Aktenstand
> anfällt, der dann auch übergeben werden müsste. Das erscheint mir
> aufgrund der hohen Fluktuation im Amt sehr unpraktikabel.
>
> Bislang hat allerdings (soweit Ich weiß) keines unserer 17
> Schiedsgerichte eigene Geschäftsräume, sodass auf gemeinsame
> Geschäftsstellen zurückgegriffen werden muss.
>
> Wie sollten die Urteile dort aufbewahrt werden? Im verschlossenen
> Umschlag? Oder reicht ein Aktenordner aus, solange er in einem
> Stahlschrank o.ä. verschwindet? Oder ist ein eigener Stahlschrank
> angebracht/notwendig?
>
> Vielen Dank im Voraus und
> Grüße aus Brandenburg
>
> Simon
Grüße Simon, Grüße den Anderen,
ich habe in meiner Amtszeiten von Anfang an immer mit mindestens einer
Papierakte zusätzlich zum RT, den wir hier in NRW benutzen, gearbeitet.
Ist im laufe der Zeit auch einiges zusammen gekommen. Nicht zuletzt war
eine Papierakte meist bei uns nicht verkehrt, da gerade umfangreiche
Parteiausschlussverfahren mit einer Unmenge an Papier einher ging, die
an uns geschickt wurden... Namentlich hier die Anhänge zu brennen.
Was die Urteile angeht, so lagern diese Versiegelt in einem Umschlag bei
mir. Wir haben uns zur Angewohnheit gemacht nicht nur die Urteile
sondern alle Beschlüsse mindestens 1-Mal von den mitbewirkten Richte
und/oder Richterinnen zu unterzeichnen, sodass im versiegelten Umschlag
auch der Eröffnungsbeschluss und ggf. Änderungsbeschlüsse mit
eingelagert sind.
All diese Umschläge und ein paar Akten von nicht öffentlichen Verfahren
lagern in einer kleinen Grauen Postkiste mit Deckel bei mir.
Sollte ich dann irgendwann nicht mehr im Schiedsgericht sein, frage mich
nochmal wie wir das mit der Übergabe gemacht haben, da ich mir bis dato
keine Gedanken drüber machen werde. :-)
Bei einer Übergabe wären bei uns ja nicht nur die Kiste mit den Akten
und Urteilen. Auch Büromaterial, das Multifunktionsgerät was auch
irgendwann mal für das LSG angeschafft wurde und nicht zuletzt die
ganzen Kommentare und zusätzlichen Gesetzestexte, Schönfelder usw.
Gruß aus NRW
Melano
- [Schiedsgericht-Koordination] Aufbewahrung der Urteile gem. § 12 Abs. 7 SGO, Simon Gauseweg, 29.08.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Aufbewahrung der Urteile gem. § 12 Abs. 7 SGO, Melano, 30.08.2015
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