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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Zurückverweisung eines Verfahrens

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Zurückverweisung eines Verfahrens


Chronologisch Thread 
  • From: "Therese Lehnen" <harmony@alice-dsl.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Cc: berlin-schiedsgericht@lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Zurückverweisung eines Verfahrens
  • Date: Sat, 06 Jun 2015 17:26:58 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo ich habe einige Verfahrensfragen zu einem Urteil in dem uns ein Verfahren durch das BSG  zurückverwiesen wurde.

 

Wie müssen wir nun formal korrekt vorgehen?

 

Mit Kenntis des übersandten Urteils haben wir von der Zurückverweisung Kenntnis oder wird uns das BSG noch einen gesonderten Verweisungsbeschluss übermitteln?

 

Wir teilen den Beteiligten mit, dass das Verfahren an uns zurückverwiesen wurde und eröffnen es neu oder bleibt das bisherige AZ bestehen und was teilen wir korrekt den Beteiligten mit?

 

Wir benenen die nun am Verfahren beteiligten Richter*innen - das sind teilweise durch Änderungen in der Besetzung andere als im ursprünglichen Verfahren - und teilen den Beteiligten unter Fristsetzung mit, dass eine begründete Besorgnis der Befangenheit gegen einzelne Richter*innen vorgetragen werden kann?

 

Wir fragen an, ob Einverständnis mit einem schriftlichen Verfahren gegeben ist und ob die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens beantragt wird.

 

Wir fragen, ob die Vertretung gemäß § 9 SGO, die im Berufungsverfahren benannt ist auch für das zurückgewiesene Verfahren Geltung haben soll?

 

Wir übermitteln nochmals den im erstinstanzlichen Verfahren nicht beschiedenen Anrufungs-Antrag eines Verfahrensbeteiligten und fordern die Beteiligten unter Fristsetzung zur Stellungnahme auf?

 

Bitte entschuldigt die blöden Fragen, aber wir müssen nun formal  korrekt vorgehen und ich möchte nichts falsch machen.
--
dankbare  Grüße
Therese




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