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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Zusammenlegung von Landesschiedsgerichten

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Zusammenlegung von Landesschiedsgerichten


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Zusammenlegung von Landesschiedsgerichten
  • Date: Sat, 06 Jun 2015 14:12:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Das, was Markus vorschlug mal in einen SAÄ gegossen (CC-BY):

Hinter § 3 SGO wird ein § 3a SGO ("Landesschiedsgerichte") eingefügt:

§ 3a SGO Landesschiedsgerichte
(1) Bei der Wahl von Schiedsgerichten in den Landesverbänden oder ihren
Untergliederungen kann nach Maßgabe dieser Bestimmung durch Beschluss von § 3
abgewichen werden:
1. Abweichend von Abs. 1 können zwei Richter gewählt werden.
2. Abweichend von Abs. 2 kann auf die Wahl von Ersatzrichtern
verzichtet werden.
(2) Abweichend von § 4 Abs. 4 ist ein Schiedsgericht eines Landesverbandes
oder seiner Untergliederungen beschlussfähig, wenn es mit mindestens einem in
diesem Verfahren zur Entscheidung befugten, gewählten Richter besetzt ist.
(3) Sind einem Verfahren nur zwei oder weniger gewählte Richter zugeordnet,
sind von den Streitparteien jeweils ein Beisitzer zu benennen. Beisitzer
wirken am Verfahren, für das sie benannt sind, gleichberechtigt mit. Sie
können jedoch nicht Berichterstatter sein. Sind Beisitzer benannt, zählt bei
Stimmgleichheit die Stimme des Berichterstatters doppelt.

Grüße,
Simon

Am 29.05.2015 um 08:44 schrieb Markus Gerstel:
Hi Stefan,

Ich unterschreibe deine Analyse der Gesamtsituation gerne. Ich sehe
das Zeitalter der Landesschiedsgerichte durchaus noch etwas
pessimistischer, und - bis auf abzählbar viele Ausnahmen - als
essentiell vorbei an. Auf Bundesebene warten wir mal ab und sehen mal
was da kommt, aber schön wird es in keinem Fall. Problematisch ist
nicht nur der nicht-vorhandene Mitgliederschwund... äh - die
service-implodierende Konsolidierung, sondern auch der parteiinterne
Umgang mit der Satzung an entscheidenden Stellen,

Zu deiner eigentlichen Frage: Ich persönlich glaube nicht, dass
übergreifende LSGs in der Partei machbar sind, da wir genug
Parteigesetzausleger haben, die das verhindern werden. Ich bin
grundsätzlich zur Pragmatik bereit, und würde zusammengelegte LSGs für
besser als keine LSGs halten, habe aber auch Bedenken das
PartG-konform hinzubekommen.

Wenn man zu einem Risikospiel aufgelegt ist, würde ich stattdessen
folgendes vorschlagen:
- Die Mindestanzahl von Ersatzrichtern der LSGs in der SGO auf 0 setzen.
- Die Mindestanzahl von zu wählenden Richern der LSGs auf 2 senken.
- Die Mindestanzahl von Richtern zur Handlungsfähigkeit auf 1 senken.
- Festlegen, dass bei Verfahren, sofern weniger als 3 ordentliche
Richter beteiligt sind, von den Streitparteien jeweils ein Beisitzer
benannt werden soll (§ 14 III PartG).
- Festlegen dass dann bei Urteilsfindung und Abstimmung bei
Stimmengleichheit die Stimme des vorsitzenden Richters bzw. des
verfahrensleitenden Schiedsrichters doppelt zählt.

(Ich werde das nicht ausformulieren.)

Oh, und wenn man trollen will, dann bei der Gelegenheit die Amtszeit
von Richtern wieder auf 1 Jahr senken.

Beste Grüße,
-Markus

Am 28. Mai 2015 um 22:56 schrieb Stefan Kalhorn
<stefan.kalhorn@piraten-mv.de>:
Hallo zusammen,

auch, wenn die Diskussion schon einmal auf dieser Mailingliste angefangen
hat, möchte ich den Faden doch noch einmal aufgreifen. Ich habe mir extra
Schreibrechte besorgt :)

Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen auch einen sehr kleinen
Landesverband, ca. 20 halbwegs aktive Piraten. Zum Glück haben wir im
letzten Jahr angefangen, Strukturen abzubauen und drei von vier
Kreisverbänden aufgelöst. Trotzdem kommen wir natürlich an unsere Grenzen,
fähige Leute für den Landesvorstand zu motivieren. Mit Landesvorstand (3),
einem Kreisvorstand (3) und dem Schiedsgericht (3+2) haben wir fast mehr
Funktionsträger als Basis, verschärft wird das alles durch Wahlerfolge bei
den Kommunalwahlen, die neun Piraten in Kreistage und Bürgerschaften
gebracht haben.

Im Landesschiedsgericht haben wir zum Glück seit einiger Zeit Ruhe, der
personelle Aderlass hat uns leider viele aktive Mitglieder gekostet, aber
den Streit auf persönlicher Ebene weitgehend beendet. Dadurch sind wir
natürlich in den Blick des BSG gerückt, das uns seit Herbst fünf Verfahren
aus anderen Landesverbänden verwiesen hat. Natürlich ist das in Ordnung,
aber auf Dauer macht es natürlich wenig Spaß, die Probleme anderer Leute zu
regeln. Ich befürchte auch, dass die Auflösungstendenzen nicht aufhören
werden, es ist beängstigend, dass manche Landesverbände gar kein LSG mehr
wählen (m.E. verstößt das gegen das Parteiengesetz).

Deshalb einige Gedanken, wie man gegensteuern könnte:

1. Untergliederungen auflösen, viele Probleme für Schiedsgerichte entstehen
durch zu viele Untergliederungen. Ein radikaler Vorschlag wäre, in der
Bundessatzung formelle Gliederungen unterhalb der Landesverbände
auszuschließen. Ich weiß, dass das heftig klingt, aber so ähnlich ist z.B.
NEOS ist Österreich vorgegangen, mit einer sehr handlungsfähigen
Organisationsstruktur.

2. Das Bundesschiedsgericht durch ein Annahmeverfahren (ähnlich wie beim
Bundesverfassungsgericht) entlasten. Eine zweite Instanz ist nur für
Parteiausschlussverfahren vorgeschrieben, wenn ich das richtig überblicke.
Ich habe Sorgen, dass bei dem Arbeitsanfall beim BSG da niemand weitermachen
wird (falls Simon Lange gewählt werden sollte, kann ich mir weitere
Überlegungen ohnehin sparen und aufhören).

3. Gemeinsames LSG mehrerer Landesverbände bilden. Meines Erachtens kann man
da parteirechtskonform hingelangen. Vor allem für kleine Landesverbände
finde ich das interessant. Vorteil wäre, dass durch eine geographische
Streuung der Schiedsrichter

Sachverstand gebündelt wird und

die Fälle der Befangenheit wegen Vorbefassung stark abnehmen

Ich stelle mir das so vor, dass jeder Landesverband, der das will, durch
Beschluss der Landesmitgliederversammlung das gemeinsame
Landesschiedsgericht zum eigenen Landesschiedsgericht bestimmen kann und
dann mindestens einen Piraten in das gemeinsame Landesschiedsgericht wählen
muss. Intern organisiert das gemeinsame Landesschiedsgericht die
Zuständigkeit über seine Geschäftsverteilung, wenn genügend Schiedsrichter
vorhanden sind, auch über mehrere Spruchkörper.
Große Landesverbände können unproblematisch weiter ihr eigenes LSG haben.

Was meint ihr dazu?

Wer Lust hat, an einem Satzungsänderungsantrag für Würzburg mitzuarbeiten,
kann sich gern bei mir melden. Ich selbst werde aber nicht in Würzburg sein
können.

Viele Grüße
Stefan

--
Stefan Kalhorn
Vorsitzender Richter
Landesschiedsgericht
Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern

--
Schiedsgericht-Koordination mailing list
Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination



  • Re: [Schiedsgericht-Koordination] Zusammenlegung von Landesschiedsgerichten, Simon Gauseweg, 06.06.2015

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