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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Was tun wenn das Schiedsgericht doch Beteiligt ist.

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Was tun wenn das Schiedsgericht doch Beteiligt ist.


Chronologisch Thread 
  • From: Melano Gärtner <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Was tun wenn das Schiedsgericht doch Beteiligt ist.
  • Date: Sat, 14 Jun 2014 03:53:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>


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Hash: SHA256

Grüße,

ich brauche doch mal eine hypothetisches Gedankenspiel.

Folgendes hypothetisches Problem:

SG XY bestellt für seinen Drucker neue Toner.
Die Rechnung reicht es dem entsprechenden LV XY unter Bürobedarf ein.
Die Schatzmeisterei weigert sich die Rechnung zu begleichen, da vom LV
kein Beschluss dazu existiert.

Das entsprechende Schiedsbericht Beruft sich auf § 16 II Satz 2 i.V.m. §
2 II BSchGO, dass es für Büromaterialien (auch wenn Toner hier jetzt
etwas teurer sind) nicht erst an den LV XY wendet um den Drucker in
Betrieb zu halten.

Was macht das Schiedsgericht nun, wenn die Schatzmeisterei sich weigert
die Rechnung zu begleichen?

Als Vorsitzender würde ich gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen, gerade
im Bezug darauf dass Schiedsgerichte unabhängig sind und es nicht in
deren Aufgabenbereich liegt, evtl. Landesbudgets zu Planen wo das LSG
mit eingeplant ist, noch dass das entsprechende SG ständig für sich neue
Budgets beantragt.

Meine Frage ist jetzt, würde ich als VoSi Richter jetzt im Auftrag des
SG eine Klage (an seinem eigenen SG) einreichen?
Davon ab, wäre in der Situation nicht sowieso das ganze SG befangen, da
es ja um seine pers. Angelegenheiten geht.
Ein SG ist zwar ein Organ aber nicht nach § 9 III SGO quasi mit einem
Vorstand versehen, sodass ein Vertreter benannt werden müsste.
Auch habe ich hier die ganze Zeit den § 8 VII SGO im Auge, der ein
Schiedsgericht nicht als Verfahrensbeteiligten zulassen würde.

Ist wie gesagt ein hypothetisches Gedankenspiel, aber könnte Realität
werden.
Daher würde ich gerne mal ein paar Meinungen hören.

Und ja ich weiß z.B. beim BSG, hat der BuVo ein Budget für das BSG
eingerichtet und die reichen entsprechend die Rechnung rein und es wird
dann verrechnet.
Finde ich z.B. ja auch eine gute Lösung, aber da muss sich das BSG nicht
erst um das Einrichten des Budget kümmern.

Für ein fortführen oder Erörterung des Gedankenspiels wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße
Melano

- --
_______________________________________________
Melano Gärtner
Vorsitzender Richter

Piratenpartei Deutschland
Landesschiedsgericht NRW
Postfach 101925
44719 Bochum

Fax: 0211-54223-489
schiedsgericht@piratenpartei-nrw.de
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