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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Anfechtung einer Einladung zu einer Versammlung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Anfechtung einer Einladung zu einer Versammlung


Chronologisch Thread 
  • From: Melano Gärtner <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Anfechtung einer Einladung zu einer Versammlung
  • Date: Mon, 17 Feb 2014 16:20:27 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>


-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA256

Am 17.02.2014 15:53, schrieb Benjamin Siggel:
> Am 17. Februar 2014 14:32 schrieb Melano Gärtner
> <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>:
>
>> bevor ich jetzt die Archive aller Schiedsgerichte durchforste, frage ich
>> hier mal auf den schnelleren weg.
>> Sofern in den nächsten Stunden jemand gerade was griffbereit hat, ich
>> Suche Beschlüsse/Urteile die sich speziell mit dem anfechten vom Inhalt
>> einer Einladung befassen.
>>
>> Als Beispiel:
>> Kläger X möchte eine Versammlung für unwirksam/nichtig erklären lassen,
>> weil in der Einladung z.B. das Datum wann die Versammlung überhaupt
>> stattfinden soll, nicht ein mal wo gestanden hat.
>
> Man kann wohl kaum eine Einladung anfechten, sondern nur die auf
> dieser Basis durchgeführte Versammlung. Die Untersagung einer
> Versammlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes würde eines
> Anordnungsanspruches und eines Anordnungsgrundes bedürfen. Da wäre die
> Frage, woraus sich eine Eilbedürftigkeit ergeben soll, also welches
> Recht des Antragsstellers vereitelt würde, würde sich der Anspruch im
> Hauptsacheverfahren nach Durchführung der Versammlung als begründet
> erweisen.
>
> Das vorausgeschickt:
>
> Es muss eine "echte" Versammlung sein die überhaupt unter §§ 9 Abs. 1
> PartG, 32 BGB fällt; so bspw. nicht im Falle der "virtuellen
> Kreisverbände" des § 5 Abs. 5 Landessatzung NRW, siehe
> http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/3d/BSG_2013-04-15.pdf
>
> Ansonsten hätte ich da noch
> http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/a/a8/BSG_2013-07-09.pdf
>
> LG,B.
Ich sollte ggf. ergänzen da ich nicht weiß wie das in den anderen
Bundesländern geregelt ist, dass die Landessatzung NRW § 6a Abs. (2)
Satz 2 vier Bedingungen angibt, die in einer Einladung zu sein haben.

Daher mein Beispiel mit zB dem Datum, wann denn die Versammlung
stattfinden soll.
Ich hätte auch als Beispiel nehmen können, in der Einladung wurde nicht
ein mal der Versammlungsort genannt oder es war keine vorläufige TO
dabei. Halt die vier Punkte die bei uns in NRW drin sein müssen nach
Landessatzung.

PS: Und da das hier eine öffentliche Liste ist wie wir ja "nun" wissen,
gebe ich hier extra nicht an, WAS für eine Art Versammlung es ist, noch
ob diese schon statt gefunden hat oder noch stattfinden wird :D

PPS: Danke für die beiden Links zum Urteil, hatte ich die Tage schon
durchforstet. Der zweite Link trifft mein Problem leider so gar nicht,
beim ersten Link ist meine Sachlage leider total anders, aber ich hatte
dem schon im Auge um zumindest eine gewisse Problematik zu einem Fall
von mir durch eine Ableitung zu kitten.

Ich danke dir aber für die Mühe.

Gruß
Melano
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