Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Stimmberechtigung des Vorstandes bei kleineren Mitgliederversammlungen und §9 Abs. 2

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Stimmberechtigung des Vorstandes bei kleineren Mitgliederversammlungen und §9 Abs. 2


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan <hejatrelle@googlemail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Stimmberechtigung des Vorstandes bei kleineren Mitgliederversammlungen und §9 Abs. 2
  • Date: Fri, 12 Oct 2012 07:29:43 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Stefan,
wie dort schon steht: es geht nur um Vertreterversammlungen, die wir
nicht haben. Kein Problem imho.
Viele Grüße
Stefan Kalhorn

Am 12. Oktober 2012 07:13 schrieb Orca <stefan.urbat@piratenpartei-bw.de>:
> Hallo,
>
> wir wurden gerade wegen einer Vorstandswahl in einem Bezirksverband gefragt,
> ob eine Wahl ungültig war - das sind wir geneigt zu bejahen, beim
> Recherchieren ist uns aber noch etwas anderes aufgefallen:
>
> Laut §9 Absatz 2 Parteiengesetz (Wortlaut: "Vorstandsmitglieder, Mitglieder
> anderer Organe des Gebietsverbandes sowie Angehörige des in § 11 Abs. 2
> genannten Personenkreises können einer Vertreterversammlung kraft Satzung
> angehören, dürfen aber in diesem Fall nur bis zu einem Fünftel der
> satzungsmäßigen Gesamtzahl der Versammlungsmitglieder mit Stimmrecht
> ausgestattet sein.") können eigentlich bei Mitgliederversammlungen von
> Gebietsgliederungen z.B. mit einem Dreier-Vorstand bei Vorstandswahlen
> solche nur korrekt durchgeführt werden, wenn entweder mindestens 15
> Mitglieder (Annahme: unterhalb Landesebene, d.h. ohne Schiedsgericht) bei
> der Wahl insgesamt stimmberechtigt sind (bei 5 Vorstandsmitgliedern steigt
> das auf 25) oder die Vorstandsmitglieder müssen ganz oder teilweise, das
> ginge aber nur freiwillig, dabei von vornherein auf ihr Stimmrecht
> verzichten, d.h. sich nicht als stimmberechtigt akkreditieren lassen, oder
> sehen wir das falsch? Gab es schon vergleichbare Anfragen oder gar Fälle bei
> Euch in den Landesschiedsgerichten oder gar im Bundesschiedsgericht? - Oder
> bezieht sich das wirklich ausschließlich auf VERTRETERversammlungen, die wir
> bei den PIRATEN nirgends machen?
>
> Danke im Voraus und alles Gute, Stefan Urbat, vorsitzender Richter im
> Landesschiedsgericht Baden-Württemberg der Piratenpartei Deutschland
>
> --
> Schiedsgericht-Koordination mailing list
> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang