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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-koordination] Frage zur Satthaftigkeit von Anträgen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-koordination] Frage zur Satthaftigkeit von Anträgen


Chronologisch Thread 
  • From: Anna Lang <anna.v.lang@gmail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>, interne Liste des Schiedsgerichtes <by-schiedsgericht@lists.piratenpartei-bayern.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-koordination] Frage zur Satthaftigkeit von Anträgen
  • Date: Mon, 15 Oct 2012 22:08:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>


Hallo an alle,

ich bin gerade etwas verwirrt. Unsere Schiedsgerichtsordnung sagt:

"§ 10 Eröffnung

(1) (...) Auch wenn das Antragsbegehren statthaft aber unzulässig sein sollte, wird das Verfahren durchgeführt.(...)"

Wir regeln nirgends genauer die Statthaftigkeit (also die zulässigen Rechtsmittel oder Antragsbegehren), aber grenzen sie eindeutig von Formalitäten und der Zuständigkeit ab. Geht es nun darum, dass das Schiedsgericht nicht auf Antrag irgendeines Basismitglieds Ordnungsmaßnahmen erlassen kann, weil es nicht dafür zuständig ist, weiß ich nicht wie ich das sauber mit der Statthaftigkeit zurückweisen kann.
Auch wenn mit der Statthaftigkeit gemeint ist, dass dieses Begehren kein Begehren ist das über das Schiedsgericht eingeklagt werden kann, finde ich die obige Regelung verwirrend und vor allem nichtssagend, wenn man nicht an anderer Stelle erkennen kann was mit der Statthaftigkeit gemeint ist.

Habt ihr Tipps/Ratschläge? Oder hab ich irgendetwas übersehen?


Liebe Grüße

Anna



  • [Schiedsgericht-koordination] Frage zur Satthaftigkeit von Anträgen, Anna Lang, 15.10.2012

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