schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Schiedsgericht-Koordination
Listenarchiv
- From: Anna Lang <anna.v.lang@gmail.com>
- To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>, interne Liste des Schiedsgerichtes <by-schiedsgericht@lists.piratenpartei-bayern.de>
- Subject: [Schiedsgericht-koordination] Frage zur Satthaftigkeit von Anträgen
- Date: Mon, 15 Oct 2012 22:08:39 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Hallo an alle, ich bin gerade etwas verwirrt. Unsere Schiedsgerichtsordnung sagt: "§ 10 Eröffnung(1) (...) Auch wenn das Antragsbegehren
statthaft aber unzulässig sein sollte, wird das Verfahren
durchgeführt.(...)" Wir regeln nirgends genauer die Statthaftigkeit (also die
zulässigen Rechtsmittel oder Antragsbegehren), aber grenzen sie
eindeutig von Formalitäten und der Zuständigkeit ab. Geht es nun
darum, dass das Schiedsgericht nicht auf Antrag irgendeines
Basismitglieds Ordnungsmaßnahmen erlassen kann, weil es nicht
dafür zuständig ist, weiß ich nicht wie ich das sauber mit der
Statthaftigkeit zurückweisen kann. Habt ihr Tipps/Ratschläge? Oder hab ich irgendetwas übersehen?
Anna |
- [Schiedsgericht-koordination] Frage zur Satthaftigkeit von Anträgen, Anna Lang, 15.10.2012
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