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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 7

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 7


Chronologisch Thread 
  • From: Marco Hauke <marco.hauke@piratenpartei-bw.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 7
  • Date: Tue, 14 Feb 2012 14:17:46 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Nicht nur der Vorstand wäre ja nicht mehr im Amt, sondern auch das Schiedsgericht. Damit wäre dann die Frage ob das Urteil eines Schiedsgerichts, das den Parteitag auf dem es gewählt wurde für ungültig erklärt, überhaupt bestand haben kann oder ob dadurch, dass es keinen Bestand hat dann der Parteitag wieder gültig ist usw usw

Nettes Paradoxon auf jeden Fall.

Am 14.02.2012 13:46 schrieb "Dr. Thomas Walter" <dr.th.walter@t-online.de>:

Hallo zusammen,
ich versuch's mal:

Wenn z.B. der Parteitag für form- und damit rechtswidrig erklärt wird, alle Handlungen also unwirksam sind, kommt es auf folgendes an:

Bei Programmbeschlüssen sind diese einfach nicht mehr existent und die Berufung darauf geht ins Leere. Überhaupt das Ignorieren von Entscheidungen durch Vorstand etc. zeugt davon, dass dann der Vorstand sich demokratisch ins Abseits stellt, denn er erkennt nicht das Gewaltenteilungsprinzip an. Aber das ist nur politisches Geplänkel, kann aber ausreichen, einen Vorstand zur Vernunft zu bringen.

Angenommen die Wahl des Vorstandes ist auch unwirksam, stellt sich das Problem der Neueinberufung des Parteitages. Der fehlerhaft gewählte Vorstand ist nicht im Amt, der vorherige Vorstand wohl auch nicht mehr. Soweit die Satzung bei Handlungsunfähigkeit eines Vorstandes Notbefugnisse regelt, ist unklar, ob das nach dem PartG Gültigkeit hat. Dann wäre ggf. das AG befugt, einen Notvorstand einzusetzen. Um weitere Anfechtungen bei Handeln auf Grund von den Notfallregelungen zu umgehen, wäre es vielleicht hilfreich, sich dies vorsorglich beim AG bestätigen zu lassen, entweder durch Anordnungsbeschluss oder Ablehnungsbeschluss, was späteren Anfechtungen den Wind aus den Segeln nimmt. Somit wäre die Neueinberufung eines Parteitages ggf. über das AG zu erzwingen.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen geht, dann reicht der Feststellungsbeschluss des Schiedsgerichtes, es gilt das zuerst gesagte analog.

Was bleibt sonst noch? Wenn es tatsächlich darum geht, noch ein aktives Handeln des Vorstandes in Konsequenz eine SG-Urteiles durchzusetzen, dann sieht leider unser PartG keine vollstreckbare Handhabe vor. Aber dann könnte durch die obsiegende Partei mit Rechtsschutzinteresse erfolgreich das AG angerufen werden und auf Grund dessen Urteils zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung könnte diese mittels Zwangsgeld und ersatzweise Beugehaft nach ZPO durchgesetzt werden. Nur: Bis es soweit ist, ist der reguläre Parteitag schon wieder einzuberufen und alles erledigt sich auf politischer Ebene.

Besser: Ihr erklärt den Aufhänger für die gestellte Frage und dann kann es auch konkreter werden.

Und überlegt, ob Ihr nicht das PartG ändern wollt, damit die Schiedsgerichte vollstreckbare Urteile machen können, aber dann ist Schluss mit Schiedsgerichten, die nur aus Laien bestehen. :-)


LG
Thomas

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: schiedsgericht-koordination-bounces+dr.th.walter=t-online.de@lists.piratenpartei.de [mailto:schiedsgericht-koordination-bounces+dr.th.walter=t-online.de@lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von schiedsgericht-koordination-request@lists.piratenpartei.de
Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2012 13:01
An: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 7

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Meldungen des Tages:

  1. Umsetzung von Urteilen (Magnus Rosenbaum)
  2. Re: Umsetzung von Urteilen (Christian Benad)
  3. Re: Umsetzung von Urteilen (Morphy)


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Message: 1
Date: Mon, 13 Feb 2012 20:49:04 +0100
From: Magnus Rosenbaum <lists@cmr.cx>
To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Subject: [Schiedsgericht-koordination] Umsetzung von Urteilen
Message-ID: <4F396930.7090901@cmr.cx>
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-15

Ich habe eine Frage und hoffe, diese Mailingliste ist dafür das geeignete
Forum:

Wer sorgt eigentlich dafür, dass Urteile der Schiedsgerichte auch
umgesetzt und nicht einfach ignoriert oder übersehen werden?

--
Carl Magnus Rosenbaum M.A.
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Magnum
PGP Fingerprint: DEBC 3C99 EF1D 74F0 D4C7 EFF5 C268 3690 0EA1 7641


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Message: 2
Date: Mon, 13 Feb 2012 22:25:07 +0100
From: Christian Benad <christian.benad@piraten-thueringen.de>
To: "Schiedsgericht-Koordination"
       <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Umsetzung von Urteilen
Message-ID: <201202132225.08206.christian.benad@piraten-thueringen.de>
Content-Type: Text/Plain;  charset="utf-8"

Am Montag, 13. Februar 2012, 20:49:04 schrieb Magnus Rosenbaum:
> Wer sorgt eigentlich dafür, dass Urteile der Schiedsgerichte auch
> umgesetzt und nicht einfach ignoriert oder übersehen werden?

Umsetzungen sind Aufgabe der Exekutive (Vorstand), der ist gegenüber der
Legislative (Mitgliederversammlung) rechenschaftspflichtig.

Haben wir Urteile mit Auflagen?

Gruß
Christian


--
Klarmachen zum Ändern!
www.PIRATEN-Thueringen.de


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Message: 3
Date: Mon, 13 Feb 2012 23:33:51 +0100
From: Morphy <morphy87@gmail.com>
To: Schiedsgericht-Koordination
       <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Umsetzung von Urteilen
Message-ID:
       <CABUt9BzB0VAvdiapa1JF2V+2mOEOe53LKi3Wco3zt3Xbj2gaoQ@mail.gmail.com>
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1

Am 13. Februar 2012 22:25 schrieb Christian Benad
<christian.benad@piraten-thueringen.de>:
> Am Montag, 13. Februar 2012, 20:49:04 schrieb Magnus Rosenbaum:
>> Wer sorgt eigentlich dafür, dass Urteile der Schiedsgerichte auch
>> umgesetzt und nicht einfach ignoriert oder übersehen werden?
>
> Umsetzungen sind Aufgabe der Exekutive (Vorstand), der ist gegenüber der
> Legislative (Mitgliederversammlung) rechenschaftspflichtig.

spannend wirds ja, wenn der vorstand eine andere meinung hat als das
schiedsgericht und urteile deshalb nicht "anerkannt" / "umgesetzt"
werden.. bis zum, nächsten Parteitag ist es machmal lange hin

>
> Haben wir Urteile mit Auflagen?

na es könnte ja festgestellt werden, dass eine vorstandsentscheidung
der satzung / der meinung des parteitages wiederspricht (und so z.B.
eine Richtigstellung veröffentlicht werden müsste etc.)

Aber existiert das Problem mit Gerichtsentscheidungen nicht im Prinzip
aber immer? also wenn sich z.b. Exekutive (und ggf. Legislative)
weigern würde ein Urteil vom BVerfG anzuerkennen?

Grüße
Morphy


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Ende Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 7
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