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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
Listenarchiv
- From: Christian Benad <Christian.Benad@gmx.de>
- To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
- Subject: [Schiedsgericht-koordination] SGO vs. ZPO
- Date: Mon, 12 Jul 2010 09:05:14 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Moin,
Wir haben ja eine eingene Schiedsgerichtsordnung und müssen uns nicht auf die
allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung für Schiedsgerichte verlassen.
Jedoch gibt es in der ZPO eine ganze menge Regelungen die nicht in unserer
SGO
verankert sind.
Die Frage ist: Können wir uns bei nicht geregelten Dingen auf Regelungen der
ZPO berufen?
Einige Beschwerden wegen der einstweiligen Anordnung des BSG beziehen sich ja
darauf, das sichernde Maßnahmen analog zu § 1041 ZPO nicht in unserer SGO
verankert sind. Das LSG-TH hat auch eine sofortige Beschwerde behandelt, die
nach unserer SGO nicht als Rechtsmittel vorgesehen ist.
Es wurde hier mehrfach erwähnt, dass die ZPO für uns nicht bindend ist. Es
wäre schön, wenn jemand das für einen nichtjuristen wie mich genauer erklären
kann oder einen Link dazu hat.
Wünsch Euch einen coolen Tag
Beni
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- [Schiedsgericht-koordination] SGO vs. ZPO, Christian Benad, 12.07.2010
- Re: [Schiedsgericht-koordination] SGO vs. ZPO, Haide F.S., 12.07.2010
- Re: [Schiedsgericht-koordination] SGO vs. ZPO, Bastian, 12.07.2010
- Re: [Schiedsgericht-koordination] SGO vs. ZPO, Privacy, 13.07.2010
- Re: [Schiedsgericht-koordination] SGO vs. ZPO, Haide F.S., 12.07.2010
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