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rlp-neustadt - Re: [RLP-Neustadt] "Pirat" Thenhart

rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)

Listenarchiv

Re: [RLP-Neustadt] "Pirat" Thenhart


Chronologisch Thread 
  • From: Frank Behr <kein-spam AT nurfuerspam.de>
  • To: "Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)" <rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [RLP-Neustadt] "Pirat" Thenhart
  • Date: Mon, 23 Apr 2012 12:05:11 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
  • List-id: "Kreisverband Mittelhaardt \(Neustadt/RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Mittelhaardt

Hi Vincent,
ich hab mir sowas schon gedacht und ich bin deiner Meinung.
Nur hab ich mich gewundert, dass die "Rheinpfalz" Pirat in Anführungszeichen schreiben.
Macht man das mit der "Rheinpfalz" sonst auch so? ;-)
Immerhin haben sie deinen Namen richtig geschrieben... :-P
Beste Grüße
Frank

Am 23.04.2012 11:36, schrieb Vincent Thenhart:
Um Missverständnisse gleich auszuräumen: Ich habe dazu keine Pressemeldung rausgegeben, die Rheinpfalz hat das wohl aus meinem privaten Blog und eigenständig mit der Partei verknüpft.

Trotzdem find ich den Artikel recht gut und neutral geschrieben.


Grüße,
Vincent

Am 23.04.2012 um 11:15 schrieb Frank Behr <kein-spam AT nurfuerspam.de>:

FYI: Heute in der Rheinpfalz...

„Pirat” Thenhart lehnt Schnapsverbot ab


Die von der Stadtverwaltung verhängten „Allgemeinverfügungen” gegen den Verzehr mitgebrachten hochprozentigen Alkohols bei Volksfesten, besser bekannt als „Schnapsverbot”, werden vom Politischen Geschäftsführer der Piratenpartei, Vincent Thenhart, abgelehnt. Wie berichtet (Ausgabe vom 10. April), hat der Beigeordnete Georg Krist (FWG) „Schnapsverbote” bei der Lachen-Speyerdorfer Wein- und Froschkerwe sowie dem Andergasser Fest am kommenden Wochenende mit der Gefahr gewalttätiger Ausschreitungen begründet. Nach Thenharts Einschätzung ist dies eine „fadenscheinige Ausrede, um Besucher der Feste an die teuren Winzer und Ausschankstände zu binden”. Da es an geeigneten Lokalitäten für Jugendliche fehle, versuchten diese, anders auf ihre Kosten zu kommen. „Dass von ihnen „vorgeglüht” oder Alkohol mitgebracht werde, passe nicht ins Konzept der Veranstalter, weil diese dann weniger verkauften. Thenhart verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach ein reiner Gefahrenverdacht keine Vorsorgemaßnahmen rechtfertige. Zudem werde durch Krists Argumentation die Wirkung der vermeintlich schwachen Getränke Bier und Wein zu Unrecht relativiert. (boe)

Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Mittelhaardter Rundschau
Ausgabe: Nr.95
Datum: Montag, den 23. April 2012
Seite: Nr.22
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