rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)
Listenarchiv
- From: Frank Behr <kein-spam AT nurfuerspam.de>
- To: "Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)" <rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?
- Date: Sat, 31 Mar 2012 19:08:05 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
- List-id: "Kreisverband Mittelhaardt \(Neustadt/RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Piratenpartei Mittelhaardt
Hallo Normen, danke für die Info, also sollte man da eher vorsichtig sein und zumindest nicht als Piraten dort was machen. Ich bin nur deshalb darauf gekommen, weil die Beiträge aus dem Rathaus Haßloch ja auch quasi eine politische Information ist. Aber das fällt wohl eher unter "Information der Verwaltung" statt als Schleichwerbung für die regierenden Parteien zu gelten: http://www.hassloch.de/home/1103095435 Außerdem hatte ich im Hinterkopf, Live-Streaming (z.B. vom LPT) live im Offenen Kanal zu senden, damit man auch Leute ohne Internet-Kompetenz erreichen kann. Gruß Frank Am 31.03.2012 18:47, schrieb Normen: Hallo, hier ein Auszug der Nutzungsordnung 2009 des Offenen Kanals Neustadts: §4 Grundsätze zu Sendebeiträgen (2) Sendebeiträge im Offenen Kanal dürfen keine Werbung oder Schleichwerbung enthalten und auch nicht der Werbung für politische Parteien oder sonstige politische Vereinigungen zur Vorbereitung einer Wahl dienen. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig. Teleshopping sowie ge- sponserte Beiträge sind im Offenen Kanal unzulässig. §6 Einzelgenehmigung (4) Inhabern einer Zulassung nach § 24 Abs. 1 des Landesmediengesetzes, Inhabern einer rundfunkrechtli- chen Zulassung außerhalb von Rheinland-Pfalz sowie Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtlichen Rund- funkanstalten, deren gesetzlichen Vertretern und leitenden Bediensteten, politischen Parteien und Wähler- vereinigungen darf eine Einzelgenehmigung nicht erteilt werden. Gleiches gilt für Unternehmen, die in ei- nem Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes zu den in Satz 1 genannten Institutio- nen stehen. Auszug der Nutzungsordnung 2010 des Offenen Kanals Neustadts: §1 Grundsätze (3) Sendebeiträge dürfen keine Werbung oder Schleichwerbung enthalten und auch nicht der Werbung für politische Parteien oder sonstige politische Vereinigungen zur Vorbereitung einer Wahl dienen. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig. Teleshopping sowie ge- sponserte Beiträge sind im Offenen Kanal unzulässig. Ich weiß nicht, ob es eine neuere, aktuell gültige Nutzungsordnung gibt. Ich habe die Links zu den pdf-Dateien über Google gefunden, da die Seite des OKNW zur Zeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Ich gehe davon aus, dass 2010 die aktuell gültige Version ist. Aber selbst wenn es eine 2011er Version gäne, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich an den Grundsätzen etwas geändert hat. Gruß Normen Am 31.03.2012 17:20, schrieb Frank Behr: Ahoi, |
- [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?, Frank Behr, 31.03.2012
- Re: [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?, Normen, 31.03.2012
- Re: [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?, Frank Behr, 31.03.2012
- Re: [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?, Normen, 31.03.2012
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